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Rechtsgebiete

Einheitliche Patentgericht

Im Jahr 2023 werden ein neues Gerichtssystem und ein neues Patent entstehen.
Das neue Einheitliche Patentgericht wird Verletzung oder Nichtigkeit für alle teilnehmen EU-Mitgliedsstaaten gemeinsam behandeln. Damit tritt das Einheitliche Patentgericht neben die bereits vorhandenen nationalen Gerichte, die Verletzung und Nichtigkeit nur für das jeweilige Land behandeln.
Das Einheitspatent ist ein EP-Patent mit einheitlicher Wirkung in allen teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten. Das bedeutet, dass Verletzung und Nichtigkeit eines Einheitspatents für alle teilnehmenden Mitgliedsstaaten gemeinsam am Einheitlichen Patentgericht behandelt werden wird.

Mehr Informationen finden Sie auf der UPC Update Seite.

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