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§ 945 ZPO – Ausweitung der Haftung der Originatoren bei später widerrufenem Patent?, GRUR 4/2024 (Stief/Meyer)

In einem kürzlich in GRUR 2024, 182 ff. erschienenen Artikel erörtern Dr. Marco Stief und Dr. Christian Meyer die Glatirameracetat-Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Blickwinkel der Haftung des Originalpräparateherstellers bei der Durchsetzung einer einstweiligen Verfügung auf der Grundlage eines später widerrufenen Patents. Das Gericht gab dem Anspruch des Generikaherstellers auf Ersatz des entgangenen Gewinns und des Wertes der zerstörten Ware nach § 945 ZPO statt, wobei das Verschulden des Originalpräparateherstellers zu berücksichtigen ist. Die Entscheidung befasst sich mit dem bestehenden Ungleichgewicht zwischen Originalpräparatehersteller und Generikahersteller nach einer unrechtmäßigen Vollstreckung einer einstweiligen Verfügung und bietet Lösungsmöglichkeiten an. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen, um weitere praktische Rechtsfragen zu klären.

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Autoren

Dr. Marco Stief

Partner

Rechtsanwalt

LL.M. University of Chicago

Dr. Christian Meyer

Partner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

EPG-Vertreter