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Neue Vorlage an die große Beschwerdekammer des EPA: Rechtmässigkeit der mündlichen Verhandlung in Form einer Videokonferenz ohne Zustimmung der Partei

Die Technische Beschwerdekammer 3.5.02 hat mit ihrer Entscheidung vom 12. März 2021 in der Sache T 1807/15 der Großen Beschwerdekammer folgende Frage vorgelegt:

Is the conduct of oral proceedings in the form of a videoconference compatible with the right to oral proceedings as enshrined in Article 116(1) EPC if not all of the parties to the proceedings have given their consent to the conduct of oral proceedings in the form of a videoconference?

Die Vorlage erfolgt in Reaktion auf die Einführung des Artikels 15a VOBK zum 1. Januar 2021, der die Durchführung einer mündlichen Verhandlung in Form einer Videokonferenz auch ohne Zustimmung der Parteien gestattet. Vor der Einführung der neuen Bestimmung konnten mündliche Verhandlungen in Form einer Videokonferenz nur mit dem Einverständnis aller Parteien stattfinden.

Die Beiträge im Maiwald-Blog stellen lediglich einen Überblick zu aktuellen rechtlichen Themen, Gesetzgebungsvorhaben sowie Rechtsprechung dar und dienen der allgemeinen Information und ersetzen keinesfalls eine konkrete Beratung im Einzelfall. Wenn Sie Fragen zu den hier angesprochenen oder anderen Themen und Rechtsgebieten haben, steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner bei Maiwald oder der jeweils im Beitrag genannte Verfasser gerne jederzeit zur Verfügung.

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Autoren

Dr. Thomas Friede

Counsel

Patentanwalt

European Patent Attorney

EPG-Vertreter

Diplom-Biochemiker