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Licht in die Black Box — KI-Erfindungen auf dem Prüfstand des Art. 83 EPÜ, Managing IP 2026

Der Beitrag beleuchtet, welche Anforderungen Art. 83 EPÜ an die Offenbarung von KI-Erfindungen stellt. Anhand von sechs Entscheidungen der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts wird gezeigt, dass Patentanmeldungen KI-Modelle nicht als bloße „Black Box“ beschreiben dürfen. Entscheidend ist, dass Fachleute die Erfindung anhand der Anmeldung nachvollziehen und ausführen können.

Der Artikel macht deutlich, dass insbesondere Angaben zum verwendeten Modell, zu den Trainingsdaten und zu relevanten Parametern ausreichend konkret sein müssen. Wo diese Informationen fehlen, sehen die Beschwerdekammern die Anmeldung häufig lediglich als „Einladung zu einem Forschungsprojekt“ – und nicht als nacharbeitbare technische Lehre. Das Fazit: Auch für KI-Erfindungen gelten die klassischen Offenbarungsanforderungen des Patentrechts. Eine sorgfältige und technisch fundierte Ausarbeitung der Patentanmeldung bleibt entscheidend für einen erfolgreichen Patentschutz.

Diese Zusammenfassung basiert auf dem Maiwald-Blogbeitrag von Moritz Kampmann und Dr. Stephan Maidl.

Klicken Sie hier um zum vollständigen Artikel zu gelangen.

Autoren

Alexander Ortlieb

Partner

Patentanwalt

European Patent Attorney

EPG-Vertreter

Diplom-Physiker

Moritz Kampmann

Senior German and European Patent Attorney Trainee

M. Sc. Allg. Maschinenbau (Simulation, math. Modellierung und KI-Entwicklung)

Dr. Stephan Maidl

Senior German and European Patent Attorney Trainee

M.Sc. Maschinenbau