Artikel aus dem Maiwald Blog

Alle Einträge ansehen

Neue Gebührenordnung des Unified Patent Court (UPC) ab 1. Januar 2026

Das Administrative Committee des UPC hat eine umfassende Reform der Gerichtsgebühren beschlossen, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Die Anpassung betrifft nahezu alle Gebührenpositionen, von klassischen Klagen bis zu einstweiligen Maßnahmen und Verfahrensanträgen.

Wichtige Änderungen im Überblick

Typische Kosten — Beispiele

Verfahren / AntragAlter Gebührensatz*Neuer Gebührensatz
(ab 01.01.2026)
VerletzungsklageFix: 11.000 €, + Wertgebühr je nach Streitwert (z.B. bis 5 Mio. € = 32.000 €)Fix: 14.600 €, + deutlich höhere Wertgebühr (z.B. bis 5 Mio. € = 44.600 €)
Widerklage auf NichtigerklärungWie bei der Verletzungsklage, mit einer Gebührenobergrenze von 20.000 €Gleiche Gebühr wie bei der Verletzungsklage, mit einer Gebührenobergrenze von 26.500 €
Isolierte NichtigkeitsklageFix: 20.000 €Fix: 26.500 €
Beweissicherungs-/InspektionsanträgeBisher: 350 €neu: 5.000 € Fixgebühr (ggf. + zusätzliche Gebühren)
SchutzschriftBisher: 200 € (Einreichung); 100 € (Verlängerung)neu: 300 € (Einreichung) / 130 € (Verlängerung)

* Die „alten“ Sätze sind beispielhaft und können je nach konkretem Verfahren abweichen.

Bedeutung und praktische Auswirkungen

Für Patentinhaber und Verteidiger heißt dies: Wer plant, ab dem kommenden Jahr ein Verfahren beim UPC einzuleiten, sei es eine Verletzungsklage, eine Nichtigkeitsklage, ein Beweissicherungsverfahren oder eine Schutzschrift, sollte die neuen Gebühren unbedingt in seine Kostenplanung einbeziehen.

Besonders betroffen sind Verfahren mit mehreren Anträgen, beispielsweise parallele Verletzung und Beweissicherung oder eine Kombination aus Klage und einstweiliger Verfügung. Hier können sich die Kosten im Vergleich zu früher erheblich erhöhen.

Zudem spielt der Streitwert eine noch größere Rolle: Bei hohen Forderungen oder umfangreichen Schadensersatz- und Verwertungsinteressen steigen die Gebühren entsprechend.

Es gibt allerdings auch Vorgaben, die an das Kosten- und Erstattungsregime angepasst sind, etwa Erstattungsmöglichkeiten oder Vergünstigungen für KMU.

Handlungsempfehlungen für Patentinhaber und Verteidiger

Weiter Informationen

Die Beiträge im Maiwald-Blog stellen lediglich einen Überblick zu aktuellen rechtlichen Themen, Gesetzgebungsvorhaben sowie Rechtsprechung dar und dienen der allgemeinen Information und ersetzen keinesfalls eine konkrete Beratung im Einzelfall. Wenn Sie Fragen zu den hier angesprochenen oder anderen Themen und Rechtsgebieten haben, steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner bei Maiwald oder der jeweils im Beitrag genannte Verfasser gerne jederzeit zur Verfügung.

Kontakt aufnehmen

Autoren

Dr. Christian Meyer

Partner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

EPG-Vertreter