Das Administrative Committee des UPC hat eine umfassende Reform der Gerichtsgebühren beschlossen, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Die Anpassung betrifft nahezu alle Gebührenpositionen, von klassischen Klagen bis zu einstweiligen Maßnahmen und Verfahrensanträgen.
Wichtige Änderungen im Überblick
- Allgemeine Anpassung: Die festen Gebühren werden inflationsbedingt erhöht (um bis zu ca. 33%).
- Einführung bzw. Erhöhung streitwertabhängiger Gebühren z.B. für Berufungen, einstweilige Maßnahmen, Sicherungsanträge etc.
- Deutliche Erhöhung der Gebühren für Beweissicherung-, Besichtigungsanordnungen und ähnliche Maßnahmen.
- Überarbeitung des Kosten- und Erstattungsregimes, inklusive Anpassungen für kleine und mittlere Unternehmen (SMEs).
Typische Kosten — Beispiele
| Verfahren / Antrag | Alter Gebührensatz* | Neuer Gebührensatz (ab 01.01.2026) |
| Verletzungsklage | Fix: 11.000 €, + Wertgebühr je nach Streitwert (z.B. bis 5 Mio. € = 32.000 €) | Fix: 14.600 €, + deutlich höhere Wertgebühr (z.B. bis 5 Mio. € = 44.600 €) |
| Widerklage auf Nichtigerklärung | Wie bei der Verletzungsklage, mit einer Gebührenobergrenze von 20.000 € | Gleiche Gebühr wie bei der Verletzungsklage, mit einer Gebührenobergrenze von 26.500 € |
| Isolierte Nichtigkeitsklage | Fix: 20.000 € | Fix: 26.500 € |
| Beweissicherungs-/Inspektionsanträge | Bisher: 350 € | neu: 5.000 € Fixgebühr (ggf. + zusätzliche Gebühren) |
| Schutzschrift | Bisher: 200 € (Einreichung); 100 € (Verlängerung) | neu: 300 € (Einreichung) / 130 € (Verlängerung) |
* Die „alten“ Sätze sind beispielhaft und können je nach konkretem Verfahren abweichen.
Bedeutung und praktische Auswirkungen
Für Patentinhaber und Verteidiger heißt dies: Wer plant, ab dem kommenden Jahr ein Verfahren beim UPC einzuleiten, sei es eine Verletzungsklage, eine Nichtigkeitsklage, ein Beweissicherungsverfahren oder eine Schutzschrift, sollte die neuen Gebühren unbedingt in seine Kostenplanung einbeziehen.
Besonders betroffen sind Verfahren mit mehreren Anträgen, beispielsweise parallele Verletzung und Beweissicherung oder eine Kombination aus Klage und einstweiliger Verfügung. Hier können sich die Kosten im Vergleich zu früher erheblich erhöhen.
Zudem spielt der Streitwert eine noch größere Rolle: Bei hohen Forderungen oder umfangreichen Schadensersatz- und Verwertungsinteressen steigen die Gebühren entsprechend.
Es gibt allerdings auch Vorgaben, die an das Kosten- und Erstattungsregime angepasst sind, etwa Erstattungsmöglichkeiten oder Vergünstigungen für KMU.
Handlungsempfehlungen für Patentinhaber und Verteidiger
- Frühzeitige Kosten- und Strategiebewertung: Bei größeren Verfahren oder geplanten Sicherungsmaßnahmen sollte jetzt eine fundierte Kosten- und Budgetplanung erfolgen.
- Abwägung von Verfahrenstaktik und strategischem Vorgehen: Ob eine Klage, Gegenklage oder eine Schutzschrift sinnvoll ist, sollte im Einzelfall bewertet werden.
- Berücksichtigung von Wertgebühren bei höherem Streitwert: Insbesondere bei umfangreichen Schadensersatz- oder Lizenzforderungen lohnt sich eine frühzeitige Einschätzung des zu erwartenden Streitwerts.