Am 5. Januar 2021 hielt der Oberste Rat des GCC (Golf-Kooperationsrat) sein 41. internes Treffen in Saudi-Arabien ab. Am 6. Januar 2021 wurde auf der GCC-Website offiziell erklärt, dass das GCC-Patentamt ab dem 6. Januar 2021 keine neuen Patentanmeldungen mehr annimmt. Diese Ankündigung kam überraschend und unerwartet. Leider wurden weitere Informationen zu den Details des geänderten GCC-Patentgesetzes weder bekannt gegeben noch sind sie öffentlich verfügbar.
Daher sind ab sofort keine einheitlichen GCC-Patentanmeldungen mehr möglich und es werden separate Anmeldungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten des GCC erforderlich sein. Allerdings bleiben Fälle, die vor dem 6. Januar 2021 eingereicht wurden (anhängige Fälle sowie deren Jahresgebührenzahlungen), beim GCC-Patentamt in Kraft und werden wie gewohnt weiter behandelt. Darüber hinaus wird die Einreichung von Teilanmeldungen erlaubt sein, da der Anmeldetag solcher Anmeldungen mit dem Anmeldetag der ursprünglichen Anmeldung übereinstimmt.
Für zukünftige Fälle gibt es folgende Möglichkeiten, den Patentschutz in der GCC-Region zu erlangen:
>> Einreichung separater nationaler Anmeldungen gemäß der Pariser Verbandsübereinkunft innerhalb der 12-monatigen Prioritätsfrist bei den lokalen Patentämtern der GCC-Mitgliedsstaaten, nämlich Bahrain, Kuwait, Oman, Katar, Saudi-Arabien und VAE.
>> Eintreten in separate nationale Phasen in jedem der oben genannten Mitgliedsstaaten über eine PCT-Anmeldung innerhalb der 30-monatigen Prioritätsfrist.
Es bleibt abzuwarten, ob und wann das GCC-Patentamt in Zukunft neue Patentanmeldungen entgegennehmen wird.