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Finanzielle Unterstützung von KMUs bei der Anmeldung von Marken oder Geschmacksmustern

KMUs können in 2021 einen Zuschuss von 50% auf die Amtsgebühren einer Marken- oder Geschmacksmusteranmeldung in Deutschland bzw. in Europa beantragen. Das für ein Jahr mit 20 Millionen Euro dotierte Förderprogramm von Europäischer Kommission und EUIPO wird ab dem 1. Januar 2021 in Kraft treten. KMUs können zunächst mithilfe einer Checkliste feststellen, ob sie für eine Förderung in Betracht kommen. Ist dies der Fall, kann vor einer Markenanmeldung beim Europäischen oder Deutschen Amt ein Erstattungsantrag eingereicht werden. Wird dieser genehmigt, werden dem Antragsteller innerhalb eines Monats nach Anmeldung 50% der Anmeldegebühren erstattet, solange die entsprechenden Fördermittel zur Verfügung stehen. Dabei sind die Fördermittel in fünf Budgets von jeweils 4.000.000 Euro aufgeteilt, die von Februar bis November 2021 immer für Intervalle von zwei Monaten zur Verfügung stehen. Die Förderung ist begrenzt auf eine Anmeldung pro KMU.

Die Beiträge im Maiwald-Blog stellen lediglich einen Überblick zu aktuellen rechtlichen Themen, Gesetzgebungsvorhaben sowie Rechtsprechung dar und dienen der allgemeinen Information und ersetzen keinesfalls eine konkrete Beratung im Einzelfall. Wenn Sie Fragen zu den hier angesprochenen oder anderen Themen und Rechtsgebieten haben, steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner bei Maiwald oder der jeweils im Beitrag genannte Verfasser gerne jederzeit zur Verfügung.

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Autoren

Susanna Heurung

Partnerin

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz