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Das Europäische Patentamt kündigt Gebührenerhöhung zum 1. April 2023 an

Das Europäische Patentamt (EPA) kündigt eine Gebührenerhöhung zum 1. April 2023 an. Die meisten Gebühren werden um 3% erhöht. Die Gebühren für die Beantragung einer internationalen Recherche, einer ergänzenden internationalen Recherche und einer vorläufigen Prüfung einer internationalen Anmeldung bleiben jedoch unverändert. In vielen Fällen ist eine Kosteneinsparung durch Zahlung der Gebühren vor Wirksamwerden der Gebührenerhöhung möglich. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn eine solche Kosteneinsparung für Sie von Interesse ist.

>> Zum EPA Amtsblatt 2023

Die Beiträge im Maiwald-Blog stellen lediglich einen Überblick zu aktuellen rechtlichen Themen, Gesetzgebungsvorhaben sowie Rechtsprechung dar und dienen der allgemeinen Information und ersetzen keinesfalls eine konkrete Beratung im Einzelfall. Wenn Sie Fragen zu den hier angesprochenen oder anderen Themen und Rechtsgebieten haben, steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner bei Maiwald oder der jeweils im Beitrag genannte Verfasser gerne jederzeit zur Verfügung.

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