Dieser Artikel befasst sich mit den jüngsten Entwicklungen in Bezug auf die Europäische Forschungsausnahme, die die Nutzung patentierter Erfindungen zu Forschungszwecken erlaubt, sowie die Europäische Bolar-Ausnahme, die es Herstellern von Generika ermöglicht, eine arzneimittelrechtliche Genehmigung oder Zulassung zu erhalten, noch bevor die entsprechenden Patente auslaufen. In dem Artikel werden die Voraussetzungen für die Anwendung dieser beiden Ausnahmeregelungen sowie die damit verbundenen Grenzen und Beschränkungen dargelegt und erörtert. Außerdem wird erläutert, wie die Ausnahmeregelungen in den einzelnen europäischen Ländern angewendet werden. Schließlich werden die im April 2023 als Teil des neuen Europäischen Arzneimittelpakets veröffentlichten Änderungsvorschläge sowie der im Juni 2023 eingeführte neue Artikel 27 des Europäischen Übereinkommens über ein einheitliches Patentgericht besprochen.