Die Voraussetzungen für die Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats (SPC) sind seit Inkrafttreten der SPC-Verordnung im Jahr 1993 Gegenstand zahlreicher nationaler Entscheidungen sowie einer Vielzahl von Urteilen des EuGH. Dies erklärt sich nicht zuletzt durch die enorme wirtschaftliche Bedeutung von SPCs, die nicht selten Produkte mit Jahresumsätzen in Milliardenhöhe schützen und damit maßgeblich über den Erfolg oder Misserfolg eines Arzneimittels entscheiden. In seinem Beitrag analysiert und diskutiert Marco Stief eine kürzlich ergangene Entscheidung der Verwaltungskammer des Bezirksgerichts Den Haag, die den Antrag von Boehringer auf Erteilung eines SPC für das Tierarzneimittel Aservo® EquiHaler zurückgewiesen hat. Der Fall ist juristisch besonders interessant, weil er Parallelen zur bekannten Neurim-Entscheidung des EuGH aufweist. Die Entscheidung wirft damit erneut die Frage auf, ob die Begriffe „neuer Wirkstoff“ und „erste Genehmigung in der Gemeinschaft“ im Arzneimittelrecht und im SPC-Recht unterschiedlich ausgelegt werden müssen oder ob eine einheitliche Betrachtung geboten ist.