In diesem Fachbeitrag analysiert Kerstin Wolff den aktuellen Stand der EU-Regulierung zu neuen genomischen Techniken (NGTs). Das Europäische Parlament hatte im Februar 2024 vorgeschlagen, bestimmte NGT-Pflanzen (NGT-1) vom GVO-Recht auszunehmen, zugleich aber jegliche Patentierung solcher Pflanzen und ihrer Bestandteile zu verbieten. Ziel war es, Abhängigkeiten und rechtliche Unsicherheiten für Landwirte und Züchter zu vermeiden.
Das geplante Patentverbot stieß auf starke Kritik von Industrieverbänden und steht im Widerspruch zur geltenden Praxis des Europäischen Patentamts (EPO), das NGT-Pflanzen grundsätzlich als patentierbar ansieht.
Im März 2025 einigte sich der EU-Rat unter polnischer Ratspräsidentschaft auf eine alternative Lösung ohne Patentverbot: Stattdessen soll beim Antrag auf NGT-1-Status offengelegt werden, ob und welche Patente bestehen. Diese Informationen werden in einer öffentlichen Datenbank erfasst. Eine verpflichtende Kennzeichnung entfällt, und nationale Anbauverbote sind nur noch in ökologischen Schutzgebieten möglich.
Seit Mai 2025 laufen die Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission. Während das Parlament weiter auf einem Patentverbot besteht, scheint sich eine Einigung zugunsten der Linie des Rats abzuzeichnen – auch durch die neuen Mehrheitsverhältnisse im Parlament nach der EU-Wahl 2024.