Die EU‑Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament haben sich vorläufig auf einen neuen Rechtsrahmen für Pflanzen, die mittels neuer Genomtechniken (NGT) erzeugt wurden, geeinigt. Die Einigung schafft zwei Marktzugangswege – eine erleichterte Verifizierungsroute für bestimmte NGT‑1‑Pflanzen und die vollständigen GMO‑Regeln für NGT‑2‑Pflanzen – und bewahrt gleichzeitig die Möglichkeit, NGT‑Pflanzen unter festgelegten Transparenzpflichten patentieren zu lassen. Lesen Sie den kompletten Artikel für Folgen zu Marktzugang, Patentierungspflichten und die Perspektiven für NGT‑Innovation in Europa.