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ECJ ruling brings clarity on the interruption of forfeiture periods, Managing IP 2022

Susanna Heurung befasst sich mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Hemmung der Verwirkungsfrist in einem Markenrechtsstreit und was dies für potenzielle Klägerinnen und Kläger bedeutet.

In einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen eine Unterlassungserklärung Verwirkungsfristen hemmen kann (EuGH GRUR 2022, 986 – HEITEC). Dies soll nach Ansicht des EuGHs nur bei Maßnahmen und Abmahnungen der Fall sein, die auf eine rechtsverbindliche Lösung abzielen und mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführt worden sind.

Dieser Text ist ein Auszug aus einer Pressemitteilung von Managing IP. Diese finden Sie hier.

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