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Das EPG ist für seine zügigen Entscheidungsprozesse bekannt

Das EPG ist für seine zügigen Entscheidungsprozesse bekannt. Wie zügig es sein kann, zeigte sich kürzlich in einem Fall, der bei der Münchner Lokalkammer gegen einen unserer Mandanten eingereicht wurde. Nach einer schnellen Prüfung der Klageschrift des Klägers teilte Maiwald dem Gericht im Zuge des vorläufigen Einspruchs mit, dass das EPG angesichts der Helsinki-Entscheidung nicht für den Fall zuständig sei.

Daraufhin zog der Kläger die Klage zurück, und der Fall war ca. 6 Wochen nach Zustellung der Klageschrift abgeschlossen, sehr zur Zufriedenheit unseres Mandanten.