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Wer zu spät anmeldet, zahlt Lizenz

GPS-Spoofing, Dual-Use-Technologie und die Schutzrechtsfrage, die europäische
Entwickler jetzt stellen müssen

Frachtschiffe, die laut Tracking-System auf Flughäfen liegen. Tanker, die in Sekunden Hunderte Kilometer springen. Ein Containerschiff, das im Roten Meer auf Grund läuft, weil seine Brückenanzeige eine falsche Position zeigt. Eine Passagiermaschine, die den Anflug abbricht, weil das GPS den Piloten in einen anderen Luftraum versetzt. Ein Linienflug von Helsinki nach Tartu, der monatelang ausfällt, weil der Flughafen keine GPS-unabhängigen Anflugverfahren hat. GPS- Spoofing und -Jamming sind vom taktischen Randphänomen zum operativen Alltag geworden — in der Ostsee, im Schwarzen Meer, im Roten Meer, im Persischen Golf. Zivile Schifffahrt und Luftfahrt leiden dabei nicht als Ziel, sondern als Kollateralschaden: Sie nutzen dieselbe Infrastruktur wie die Streitkräfte, gegen die sich die Störung richtet. Die technischen Lösungen gegen GPS Degradation — Inertialnavigationssysteme, Anti-Jam-Antennen, quantenbasierte Sensorik, Multi-Konstellation-Empfänger — sind ein Wachstumsmarkt. Er wird jedoch von wenigen amerikanischen und zunehmend chinesischen Großakteuren mit tiefen und breiten Patentportfolios dominiert. Für europäische Entwickler ist das ein doppeltes Problem. Erstens: Je größer die vom Markt verlangte Komplexität und Reife eines Produkts, desto länger der Entwicklungsweg, den man lizenzfrei zurücklegen muss. Zweitens: Die Abhängigkeit von ausländischen Akteuren für sicherheitskritische Basistechnologie steht dem politischen und industriellen Ziel einer größeren strategischen Autonomie Europas diametral entgegen, gerade im Bereich militärischer Hochtechnologie.

Innovation mit Ablaufdatum

Navigationstechnologien — so wie die meisten Dual-Use-Technologien in militärischer Anwendung — folgen einem hochdynamischen Innovationszyklus. Auf eine neue Störmethode folgt eine technische Gegenmaßnahme, auf die Gegenmaßnahme ihre Umgehung, auf die Umgehung eine neue Lösung. Dieser Takt ist schnell und er verlangsamt sich nicht. Für Unternehmen, die in diesem Umfeld entwickeln, hat das eine unmittelbare schutzrechtliche Konsequenz: Wer eine marktreife Weiterentwicklung einführen möchte, aber die zugrundeliegenden Basistechnologien nicht selbst geschützt hat, ist an fremde Lizenzen gekettet. Soll dagegen ein lizenzfreies Produkt entwickelt werden, dauert der Umweg häufig so lange, dass die anvisierte Lösung bei Marktreife bereits veraltet ist und der Markt längst die nächste Gegenmaßnahme verlangt. Schutzrechte auf eigene Entwicklungen sind in diesem Umfeld kein bürokratischer Selbstzweck, sondern Voraussetzung für die Handlungsfähigkeit im nächsten Zyklus.

Anmelden oder lizenzieren – wer wartet, zahlt

Die gute Nachricht: Es ist nicht zu spät. Die schlechte: Das Fenster schließt sich mit jeder Produktgeneration weiter, und wer heute noch keine eigene Schutzrechtsbasis aufbaut, wird morgen teuer dafür bezahlen. Zum Aufbau einer solchen empfiehlt sich ein gestuftes Vorgehen: Die Erstanmeldung erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt. Die anschließende Prioritätsfrist von zwölf Monaten dient der nüchternen Bewertung: Ist der Gegenstand kommerziell tatsächlich schützenswert, folgt die internationale Ausweitung über eine PCT- oder eine europäische Anmeldung zur Absicherung der Auslandsmärkte. Ein breites geografisches Schutzrecht ist in einem Markt, dessen Kunden von der Bundeswehr bis zur kommerziellen Reederei reichen, kein Luxus, sondern Grundlage der Verwertbarkeit. Die richtige Positionierung zwischen teurem, breitem Portfolio und günstigerem, schmalem Portfolio will dabei sorgsam und strategisch durchdacht vorgenommen werden.

Wer nur die Krone schützt, verliert den Stamm

Ein Endprodukt enthält regelmäßig viele technologische Lösungen, einige schützenswert, andere nicht. Die Versuchung, aus Kostengründen nur die zentralen Kerninnovationen anzumelden und kleinere Zwischenlösungen ungeschützt dem Feld des Geheimnisschutzes und der NDAs anzuvertrauen, ist verständlich, aber gefährlich: Reverse Engineering droht. Gerade Dual-Use Technologien fallen mindestens in ihrer zivilen Variante dem Wettbewerber unweigerlich in die Hände. Dieser muss dann nicht die gesamte Innovationsleiter neu bauen, sondern nur die letzten Sprossen selbst entwerfen. Je mehr Zwischenschritte ungeschützt bleiben, desto kürzer wird sein Weg. Wer das Schutzrechtsportfolio zu eng denkt, schenkt dem Wettbewerb Entwicklungsarbeit, in die teuer investiert wurde. Know-how-Schutz durch Geheimhaltungsvereinbarungen ergänzt den Patentschutz dabei zuweilen sinnvoll, ersetzt ihn aber nicht.

Produkte veralten, Marken nicht: Identität als strategische Ressource

Aber auch Marken und weitere Schutzrechte wollen bedacht sein. In einem Markt, der so schnell taktet wie der Dual-Use-Bereich, ist die Lebensdauer eines einzelnen Produkts kurz, der Nachfolger steht schneller bereit als in den meisten anderen Industrien. Umso wichtiger ist eine starke Markenidentität, die über einzelne Produktgenerationen hinweg trägt und dem Kunden Kontinuität und Verlässlichkeit signalisiert. Produktbezeichnungen sollten daher frühzeitig national und international abgesichert und verwendet werden, bevor der Beitritt von Nachahmern den Markt unübersichtlich macht. Besonders im Dual-Use-Bereich kann sich die frühzeitige Vorbereitung einer dualen Markenführung lohnen: eine Marke für die militärische, eine für die zivile Produktlinie. Wer heute eine einheitliche Produktfamilie für beide Märkte entwickelt, wird sie eventuell morgen aufspalten wollen. Das kann zum einen aus regulatorischen Gründen geschehen, wegen unterschiedlicher Exportanforderungen oder um verschiedene Kundengruppen gezielt anzusprechen. Zum anderen ermöglicht dieses Vorgehen das Etablieren eines zivilen Produkts, dessen Reputation von der seines militärischen Zwillingsbruders emanzipiert ist. Der zivile Endkunde schläft manchmal wohler, wenn er sein neues Navigationsgerät nicht unmittelbar mit den jüngsten Ereignissen aus der Tagesschau in Verbindung bringt.

Wir beraten Sie und Ihr Unternehmen im Bereich Navigationstechnologie, Dual-Use und Wehrtechnik zu allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes — von der Entwicklung einer internationalen Anmeldestrategie über die Portfolioplanung im militärisch-zivilen Spannungsfeld bis zur Durchsetzung im Verletzungsfall. Sollte im Einzelfall einmal eine staatliche Geheimschutzanordnung ergehen und eine geplante Verwertungsstrategie durchkreuzen, beraten wir Sie umfassend über Ihre Handlungsoptionen und begleiten das Verfahren vor den zuständigen Behörden. Sprechen Sie uns an!

Die Beiträge im Maiwald-Blog stellen lediglich einen Überblick zu aktuellen rechtlichen Themen, Gesetzgebungsvorhaben sowie Rechtsprechung dar und dienen der allgemeinen Information und ersetzen keinesfalls eine konkrete Beratung im Einzelfall. Wenn Sie Fragen zu den hier angesprochenen oder anderen Themen und Rechtsgebieten haben, steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner bei Maiwald oder der jeweils im Beitrag genannte Verfasser gerne jederzeit zur Verfügung.

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Autoren

Moritz Kampmann

Senior German and European Patent Attorney Trainee

M. Sc. Allg. Maschinenbau (Simulation, math. Modellierung und KI-Entwicklung)