Mit der KI-VO hat es sich der Unionsgesetzgeber zum Ziel gemacht, den Rechtsrahmen für eine vertrauensvolle KI zu schaffen. Eine Regelung der KI-Haftung auf Unionsebene steht allerdings – bis auf Weiteres – aus. Vor diesem Hintergrund gilt es Kriterien bei der Bestimmung des Sorgfaltsmaßstabes zu bestimmen, um bei möglichster Minimierung des eigenen Haftungsrisikos die Chancen des KI-Einsatzes auszuschöpfen.