{"id":9675,"date":"2021-04-21T18:52:00","date_gmt":"2021-04-21T16:52:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.maiwald.eu\/?post_type=maiwald-blog&#038;p=9675"},"modified":"2021-10-13T15:29:05","modified_gmt":"2021-10-13T13:29:05","slug":"generika-kein-verfuegungsgrund-bei-nicht-hinreichend-gesichertem-rechtsbestand","status":"publish","type":"maiwald-blog","link":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/maiwald-blog\/generika-kein-verfuegungsgrund-bei-nicht-hinreichend-gesichertem-rechtsbestand\/","title":{"rendered":"Generika: Kein Verf\u00fcgungsgrund bei nicht hinreichend gesichertem Rechtsbestand"},"content":{"rendered":"\n<p>In zwei parallelen Verf\u00fcgungsverfahren (mit unterschiedlichem Ausgang) hatte das OLG D\u00fcsseldorf Gelegenheit erneut auf die Grunds\u00e4tze seiner st\u00e4ndigen Rechtsprechung zur Beurteilung des Rechtsbestandes von Verf\u00fcgungspatenten in Generikaf\u00e4llen einzugehen (Urteile vom 4. M\u00e4rz 2021, Az. 2 U 32\/20 &#8211;&nbsp;<em>Cinacalcet III<\/em>&nbsp;und Az. I-2 U 25\/20 &#8211;&nbsp;<em>Cinacalcet II<\/em>).<\/p>\n\n\n\n<p>Das LG hat die beantragte Verf\u00fcgung im Verfahren I-2 U 25\/20 erlassen und angef\u00fchrt, dass der Rechtsbestand des Verf\u00fcgungspatents nach den Ma\u00dfst\u00e4ben bei Verletzungshandlungen eines Generika-Unternehmens ausreichend gesichert sei. Im Verfahren 2 U 32\/20 hingegen hat das LG den Erlass der Verf\u00fcgung aufgrund von Zweifeln am Rechtsbestand abgelehnt. Die jeweiligen Berufungen wurden durch das OLG im Wesentlichen zur\u00fcckgewiesen.<\/p>\n\n\n\n<p>Zur Frage der Glaubhaftmachung eines Verf\u00fcgungsanspruchs f\u00fchrt das OLG aus, dass, wenn das Verletzungsgericht vom Rechtsbestand des Verf\u00fcgungspatents \u00fcberzeugt sei, dem Verf\u00fcgungsantrag stattzugeben sei. Dies gelte insbesondere, wenn ein f\u00fcr den Patentinhaber g\u00fcnstiger&nbsp;<strong>qualifizierter Vorbescheid<\/strong>&nbsp;vorliege (so im Verfahren I-2 U 25\/20).<\/p>\n\n\n\n<p>Stelle hingegen ein Vorbescheid des BPatG oder der Einspruchs- und\/oder Beschwerdeabteilung&nbsp;<strong>eine Vernichtung oder eine aus der Benutzung hinausf\u00fchrende Beschr\u00e4nkung des Verf\u00fcgungspatents in Aussicht<\/strong>, wird sich das Verletzungsgericht nach Ansicht des OLG mangels \u00fcberlegener eigener technischer Sachkunde im Zweifel keine \u00dcberzeugung vom Rechtsbestand bilden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Zwar sei die vorl\u00e4ufige Auffassung der Einspruchsabteilung nicht bindend und sie nehme die sp\u00e4tere Entscheidung auch nicht vorweg. Andererseits sei nach dem OLG davon auszugehen, dass&nbsp;<strong>der vorl\u00e4ufigen Auffassung bereits eine umfassende und sorgf\u00e4ltige Pr\u00fcfung zugrunde liege<\/strong>&nbsp;und die Einspruchsabteilung in einem solchen Bescheid entsprechende Hinweise nicht leichtfertig erteile. Vor diesem Hintergrund solle bei einer deutlich ge\u00e4u\u00dferten und sorgf\u00e4ltig begr\u00fcndeten vorl\u00e4ufigen Auffassung mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit damit gerechnet werden k\u00f6nnen, dass die bescheidsm\u00e4\u00dfig dokumentierte Auffassung ihren Niederschlag in der sp\u00e4teren Entscheidung finden werde.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ma\u00dfgeblich<\/strong>&nbsp;sei nach dem OLG also,&nbsp;<strong>ob der Vorbescheid eine eindeutige und begr\u00fcndete Position beziehe oder neutral blo\u00df m\u00f6gliche Erw\u00e4gungen und Diskussionspunkte in den Raum stelle<\/strong>. Selbst im Vorbescheid ge\u00e4u\u00dferte Ansichten seien trotz relativierender Formulierung dann gewichtige Anhaltspunkte f\u00fcr die zu treffende Rechtsbestandsentscheidung, wenn sie durch eine hinreichend ausgef\u00fchrte und klare Begr\u00fcndung untermauert werde.<\/p>\n\n\n\n<p>Lesenswerte Ausf\u00fchrungen des OLG zur regelm\u00e4\u00dfigen Notwendigkeit einer positiven streitigen Rechtsbestandsentscheidung, auch vor dem Hintergrund der Durchsetzungsrichtlinie, und den m\u00f6glichen Sonderf\u00e4llen, in denen von einer kontradiktorischen Rechtsbestandsentscheidung abgesehen werden kann, finden sich in der Entscheidung I-2 U 25\/20 (Tz. 15 ff.).<\/p>\n\n\n\n<p>Diese ausf\u00fchrliche Begr\u00fcndung der Entscheidungen k\u00f6nnte nach Ansicht des Autors durchaus als abweichende Beurteilung der j\u00fcngsten Vorlagefrage des LG M\u00fcnchen I an den EuGH (vgl.&nbsp;<a href=\"\/de\/aktuelles\/maiwald-blog\/article\/eugh-vorlage-keine-einstweiligen-verfuegungen-fuer-neu-erteilte-patente\/\">Beitrag<\/a>&nbsp;vom 25. Januar 2021) wegen Versto\u00dfes gegen Art. 9 Abs. 1 der Durchsetzungs-Richtlinie zu verstehen sein. Die Entscheidung des EuGH wird mit Spannung erwartet und d\u00fcrfte im Ergebnis Auswirkungen auf die k\u00fcnftige Handhabung entsprechender Verf\u00fcgungsverfahren in Deutschland haben.<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-9675","maiwald-blog","type-maiwald-blog","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/9675","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/maiwald-blog"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/9675\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10581,"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/9675\/revisions\/10581"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=9675"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}