{"id":9288,"date":"2021-08-03T16:40:00","date_gmt":"2021-08-03T14:40:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.maiwald.eu\/?post_type=maiwald-blog&#038;p=9288"},"modified":"2021-10-13T15:16:12","modified_gmt":"2021-10-13T13:16:12","slug":"gewaehrung-von-payback-punkten-als-unzulaessige-werbegabe","status":"publish","type":"maiwald-blog","link":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/maiwald-blog\/gewaehrung-von-payback-punkten-als-unzulaessige-werbegabe\/","title":{"rendered":"Gew\u00e4hrung von Payback-Punkten als unzul\u00e4ssige Werbegabe"},"content":{"rendered":"\n<p>Im zugrundeliegenden Fall verlangte die Kl\u00e4gerin, ein klagebefugter Verband, gest\u00fctzt auf&nbsp;<strong>\u00a7\u00a7 8, 3, 3a UWG iVm \u00a7 7 Abs. 1 Nr. 1 HWG, \u00a7 78 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 3 Satz 1 AMG<\/strong>, Unterlassung des als wettbewerbswidrig beanstandeten Verhaltens der Kl\u00e4gerin.<\/p>\n\n\n\n<p>Konkret beliefert die Beklagte Apotheken mit Arzneimitteln und betreibt daneben die Smartphone App \u201edeine Apotheke\u201c und bietet ihren Kunden die Teilnahme an der App an. Gegen\u00fcber Endverbrauchen bewarb die Beklagte den Nutzen ihrer App mit verschiedenen Werbeangaben, mit denen u.a. die&nbsp;<strong>Gew\u00e4hrung von 50 Paypack-Punkten f\u00fcr die Nutzung der Vorbestellfunktion<\/strong><strong>\u00fcber die App&nbsp;<\/strong>in Aussicht gestellt wurde, was einem Gegenwert von 0,50 EUR entspricht.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Landgericht Mannheim gab der Klage statt (Urteil v. 25. Februar 2021, Az. 25 O 37\/20) und beurteilte die Gew\u00e4hrung von 50 Paypack-Punkten als unzul\u00e4ssige Werbegabe.<\/p>\n\n\n\n<p>Das in&nbsp;<strong>\u00a7 7 Abs. 1 HWG geregelte grunds\u00e4tzliche Verbot von Werbegaben<\/strong>&nbsp;soll die Verbraucher vor unsachlicher Beeinflussung sch\u00fctzen. Zuwendungen oder sonstige Werbegaben (Waren oder Leistungen) sind daher unzul\u00e4ssig, es sei denn, es handelt sich um Gegenst\u00e4nde von geringem Wert, die durch eine dauerhafte und deutlich sichtbare Bezeichnung des Werbenden oder des beworbenen Produkts oder beider gekennzeichnet sind, oder um geringwertige Kleinigkeiten.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch wenn \u2013 zwischen den Parteien unstreitig \u2013 mit der streitgegenst\u00e4ndlichen App keine verbindliche Vorbestellung m\u00f6glich ist und ein Kaufvertrag \u00fcber rezeptpflichtige Arzneimittel erst in einem sp\u00e4teren Schritt vor Ort vollzogen wird, bejahte das Landgericht einen hinreichenden Produktbezug und bejahte die F\u00f6rderung eines Anreizes zur Abgabe von u.a. rezeptpflichtigen Arzneimitteln durch die gew\u00e4hrte Verg\u00fcnstigung von 50 Payback-Punkten. Zur Begr\u00fcndung f\u00fchrt das Landgericht aus, dass der Apothekenkunde, der sich mittels einer \u00e4rztlichen Verordnung \u00fcber die streitgegenst\u00e4ndliche App an eine lokale Apotheke wendet und dort rezeptpflichtige Arzneimittel vorbestellt, diese im Regelfall nicht nur sp\u00e4ter dort erwerben wird, sondern sein weiteres Verhalten danach ausrichtet, dass er auch beim n\u00e4chsten Mal erneut Punkte im Gegenwert von 0,50 EUR erh\u00e4lt. Auch eine sp\u00fcrbare Beeintr\u00e4chtigung der Interessen der Verbraucher und Mitwerber im Sinne des \u00a7 3a UWG wurde durch das Landgericht bejaht.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie die Anzahl der Entscheidungen zum HWG zeigt, stehen die werbenden pharmazeutischen Unternehmen unter steter Beobachtung der Wettbewerber und auch der Verb\u00e4nde. Das vorliegende Urteil reiht sich in eine Liste von Entscheidungen ein, die die Anforderungen an die Bewerbung von entsprechenden Produkten durch pharmazeutischen Unternehmen erh\u00f6hen. Besondere Beachtung sollte dabei stets dem hier diskutierten Verbot von Werbegaben nach \u00a7 7 HWG gelten.<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-9288","maiwald-blog","type-maiwald-blog","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/9288","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/maiwald-blog"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/9288\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10558,"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/9288\/revisions\/10558"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=9288"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}