{"id":8492,"date":"2021-06-25T11:30:00","date_gmt":"2021-06-25T09:30:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.maiwald.eu\/?post_type=maiwald-blog&#038;p=8492"},"modified":"2021-10-13T15:21:05","modified_gmt":"2021-10-13T13:21:05","slug":"epo-doppelpatentierung-g-419","status":"publish","type":"maiwald-blog","link":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/maiwald-blog\/epo-doppelpatentierung-g-419\/","title":{"rendered":"EPO: Doppelpatentierung; G 4\/19"},"content":{"rendered":"\n<p>Am 22. Juni 2021 erlie\u00df die Gro\u00dfe Beschwerdekammer des Europ\u00e4ischen Patentamts die Entscheidung G 4\/19 (Double Patenting). Demnach wird eine europ\u00e4ische Patentanmeldung zur\u00fcckgewiesen, wenn sie denselben Gegenstand wie ein europ\u00e4isches Patent (also nicht lediglich eine gleichzeitig anh\u00e4ngige EP-Anmeldung) beansprucht, das denselben Anmelder und dasselbe relevante Datum hat. Die Anmeldung kann zur\u00fcckgewiesen werden, unabh\u00e4ngig davon, ob sie (a) am selben Tag wie das bereits erteilte europ\u00e4ische Patent eingereicht wurde, oder (b) eine Stamm- oder Teilanmeldung davon ist, oder (c) dieselbe Priorit\u00e4t beansprucht wie das bereits erteilte europ\u00e4ische Patent.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit anderen Worten: Hat ein Anmelder bereits die Erteilung eines EP-Patents zu einem bestimmten Gegenstand erreicht, verweigert die Pr\u00fcfungsabteilung die Erteilung von Anspr\u00fcchen auf denselben Gegenstand in einem sp\u00e4teren Pr\u00fcfungsverfahren zu einer Anmeldung mit demselben relevanten Datum.<\/p>\n\n\n\n<p>Dies gilt sogar \u2013 und das ist ein gro\u00dfer Haken, den jeder Anmelder bei einer k\u00fcnftigen EP-Priorit\u00e4tsbeanspruchung bedenken sollte \u2013, wenn das fr\u00fcher erteilte Patent die Priorit\u00e4tsanmeldung der sp\u00e4ter gepr\u00fcften Anmeldung ist. Der damit f\u00fcr den Anmelder verlorene Vorteil einer l\u00e4ngeren Schutzdauer (aufgrund des sp\u00e4teren Anmeldetages) rechtfertigt nicht einmal in diesem Szenario (c) eine Doppelpatentierung.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Gro\u00dfe Beschwerdekammer st\u00fctzt sich stark auf die Travaux Preparatoires f\u00fcr Art. 125 EP\u00dc, um zu dieser Schlussfolgerung zu gelangen.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 125 EP\u00dc sieht vor, dass das Europ\u00e4ische Patentamt bei Fehlen von dezidierten Verfahrensvorschriften im EP\u00dc die in den Vertragsstaaten im Allgemeinen anerkannten Grunds\u00e4tze des Verfahrensrechts ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Gro\u00dfe Beschwerdekammer stellte fest, dass sich der Begriff &#8222;Verfahrensvorschriften&#8220; in Artikel 125 EP\u00dc auch auf Vorschriften erstreckt, die eine Sachpr\u00fcfung erfordern (ein weiteres Beispiel hierf\u00fcr ist Art. 123 (2) EP\u00dc, unzul\u00e4ssige Erweiterung), und dass das Verbot der Doppelpatentierung einen Grundsatz des in den Vertragsstaaten allgemein anerkannten Verfahrensrechts darstellt.<\/p>\n\n\n\n<p>Zwei Mosaiksteinchen wurden jedoch von der Gro\u00dfen Beschwerdekammer bewusst nicht gepr\u00fcft. Erstens wurde, obwohl die vorlegende Kammer um Klarstellung gebeten hatte, der Begriff \u201ederselbe Gegenstand\u201c nicht adressiert (z\u00e4hlen hierzu auch Anspruchs\u00fcberschneidungen?). Zweitens blieb die Frage unbeantwortet, ob die Vorschriften zur Doppelpatentierung auch im Einspruchsverfahren anzuwenden sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Wir stellen jedoch fest, dass in der Begr\u00fcndung zwischen \u201edouble protection\u201c (sich \u00fcberschneidende Anspr\u00fcche) und \u201eDoppelpatentierung\u201c unterschieden wurde, und sind daher recht zuversichtlich, dass das Verbot der Doppelpatentierung eng auszulegen ist und damit beschr\u00e4nkt bleibt auf exakt identische Anspr\u00fcche. \u00dcberlappende Anspr\u00fcche sollten daher trotz Doppelpatentierungsverbots zul\u00e4ssig bleiben. Es bleibt abzuwarten, welche Schl\u00fcsse die Pr\u00fcfer des EPA aus dieser Entscheidung ziehen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Hier der Link zur Entscheidung:<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"http:\/\/documents.epo.org\/projects\/babylon\/eponet.nsf\/0\/9D699BFBD3CC2C11C12586FC00338610\/$FILE\/G_4_19_decision_of_the_Enlarged_Board_of_Appeal_of_22_June_2021_en.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">http:\/\/documents.epo.org\/projects\/babylon\/eponet.nsf\/0\/9D699BFBD3CC2C11C12586FC00338610\/$FILE\/G_4_19_decision_of_the_Enlarged_Board_of_Appeal_of_22_June_2021_en.pdf<\/a><\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-8492","maiwald-blog","type-maiwald-blog","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/8492","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/maiwald-blog"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/8492\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10568,"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/8492\/revisions\/10568"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=8492"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}