{"id":8198,"date":"2021-04-14T11:35:00","date_gmt":"2021-04-14T09:35:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.maiwald.eu\/?post_type=maiwald-blog&#038;p=8198"},"modified":"2021-10-13T15:29:19","modified_gmt":"2021-10-13T13:29:19","slug":"bgh-abgabe-von-gratismustern-an-apotheken","status":"publish","type":"maiwald-blog","link":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/maiwald-blog\/bgh-abgabe-von-gratismustern-an-apotheken\/","title":{"rendered":"BGH: Abgabe von Gratismustern an Apotheken"},"content":{"rendered":"\n<p>Im zugrundeliegenden Fall verlangte die Kl\u00e4gerin, gest\u00fctzt auf&nbsp;<strong>\u00a7 47 Abs. 3 AMG sowie \u00a7 7 Abs. 1 HWG<\/strong>, Unterlassung der Abgabe von Gratismustern verschreibungs<strong>freier<\/strong>&nbsp;Arzneimittel mit der Aufschrift \u201ezu Demonstrationszwecken\u201c an Apotheken durch Au\u00dfendienstmitarbeiter der Beklagten. Landgericht und Oberlandesgericht gaben der Klage statt.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Rahmen eines&nbsp;<strong>Vorabentscheidungsersuchen<\/strong>&nbsp;durch den BGH in der Revisionsinstanz kam der EuGH zu dem Schluss, dass Art. 96 Abs. 1 RL 2001\/83\/EG (in der durch die RL 2004\/27\/EG ge\u00e4nderten Fassung) dahin auszulegen sei, dass er es pharmazeutischen Unternehmern (nur) nicht erlaube Gratismuster verschreibungs<strong>pflichtiger<\/strong>&nbsp;Arzneimittel an Apotheker abzugeben (Urteil vom 11. Juni 2020, Az. C-786\/18 &#8211; ratiopharm).<\/p>\n\n\n\n<p>Vor diesem Hintergrund gab der BGH der Revision der Beklagten statt (Urteil vom 17. Dezember 2020, Az. I ZR 235\/16 \u2013 Apothekenmuster II).<\/p>\n\n\n\n<p>Nach Ansicht des BGH liege keine Verletzung des \u00a7 47 Abs. 3 AMG vor. Dieser sei eine Umsetzung von Art. 96 Abs. 1 und m\u00fcsse daher richtlinienkonform ausgelegt werden. Insoweit sei auch zu ber\u00fccksichtigen, dass die Richtlinie zwischen verschreibungspflichtigen und -freien Arzneimitteln unterscheide. Von Art. 96 Abs. 1 seien nach Sinn und Zweck nur Gratismuster verschreibungspflichtiger Arzneimittel erfasst. Art. 96 Abs. 1 stehe daher der Abgabe von Gratismustern verschreibungs<strong>freier<\/strong>&nbsp;Arzneimittel nicht entgegen und dies gelte auch f\u00fcr \u00a7 47 Abs. 3 AMG.<\/p>\n\n\n\n<p>Allerdings k\u00f6nne dies nach dem BGH einen Versto\u00df gegen das Verbot von Werbegaben nach \u00a7 7 Abs. 1 Satz 1 HWG (\u201eZuwendung in Form einer Ware\u201c) darstellen. Mangels Feststellungen der Vorinstanzen konnte der BGH dies zwar nicht pr\u00fcfen. Der BGH gibt dem Berufungsgericht f\u00fcr die erneute Pr\u00fcfung jedoch an die Hand, festzustellen, ob es sich bei den abgegebenen Arzneimitteln um solche von geringem Wert handelte und, wenn nicht, ob dies geeignet sei, die Abgabepraxis der Apotheker unzul\u00e4ssig zu beeinflussen. Dies k\u00f6nne u.a. davon abh\u00e4ngen, ob nur&nbsp;<strong>ein Gratismuster oder mehrere<\/strong>&nbsp;an den Apotheker geliefert und von diesem zum Zwecke der Kundenbindung an seine Kunden h\u00e4tten weitergegeben werden k\u00f6nnen (BGH, a.a.O., Tz. 33). Ist dies nicht der Fall und hat die Beklagte die Gratismuster nur zur Erprobung durch den Apotheker selbst geliefert, k\u00f6nnte dies f\u00fcr ein sachliches Interesse der Apotheker sprechen, sich mit neuen Arzneimitteln vertraut zu machen und Erfahrungen bei der Anwendung sammeln zu k\u00f6nnen (vgl. dazu EuGH, a.a.O, Tz. 49 mit Verweis auf den 51. Erw\u00e4gungsgrund der RL).<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr den&nbsp;<strong>Au\u00dfendienst<\/strong>&nbsp;pharmazeutischer Unternehmen ist somit ein weiteres Urteil aus dem Bereich Gratisabgaben zu beachten. Es d\u00fcrfte sich in der Praxis empfehlen, m\u00f6glichst wenige Muster eines verschreibungsfreien Produktes an Apotheken als Gratismuster abzugeben und diese dar\u00fcber hinaus entsprechend so zu kennzeichnen, dass eine Weitergabe an Verbraucher unterbleibt.<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-8198","maiwald-blog","type-maiwald-blog","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/8198","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/maiwald-blog"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/8198\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10582,"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/8198\/revisions\/10582"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=8198"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}