{"id":41435,"date":"2024-08-20T10:20:24","date_gmt":"2024-08-20T08:20:24","guid":{"rendered":"https:\/\/www.maiwald.eu\/?post_type=maiwald-blog&#038;p=41435"},"modified":"2024-08-20T11:30:56","modified_gmt":"2024-08-20T09:30:56","slug":"revision-der-g3-04-diskussion-zur-weiterfuehrung-der-beschwerde-durch-beitretenden","status":"publish","type":"maiwald-blog","link":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/maiwald-blog\/revision-der-g3-04-diskussion-zur-weiterfuehrung-der-beschwerde-durch-beitretenden\/","title":{"rendered":"Revision der G3\/04? \u2013 Diskussion zur Weiterf\u00fchrung der Beschwerde durch Beitretenden"},"content":{"rendered":"\n<p>In dem Einspruchsbeschwerdeverfahren \u201eT1286\/23.3.2.04\u201c beabsichtigt die Kammer 3.2.4 von der Entscheidung G3\/04 abzuweichen und stellt damit eine entsprechende Vorlagefrage an die Gro\u00dfe Beschwerdekammer in Aussicht. \u00a0<\/p>\n\n\n\n<p>Fraglich ist f\u00fcr die Kammer, ob ein Beschwerdeverfahren nach R\u00fccknahme der Beschwerde durch den einzigen Beschwerdef\u00fchrer (hier: Einsprechender) mit einem Beitretenden zum Beschwerdeverfahren gem. Art. 105 EP\u00dc (\u201eBeitritt des vermeintlichen Patentverletzers\u201c) weitergef\u00fchrt werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p><u>Hintergrund<\/u><em>:<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Nach g\u00e4ngiger Rechtsprechung beendet eine R\u00fccknahme der Beschwerde durch den einzigen Beschwerdef\u00fchrer das Verfahren, da ein Beitretender allenfalls eine unselbstst\u00e4ndige Beteiligtenstellung innehat (siehe G3\/04).\u00a0Die Kammer 3.2.4 hat nun vor hiervon abzuweichen.<\/p>\n\n\n\n<p>Im vorliegenden Fall hat der Beitretende bereits in erster Instanz versucht dem Einspruchsverfahren beizutreten. Der Beitritt wurde von der Einspruchsabteilung jedoch abschlie\u00dfend als unzul\u00e4ssig zur\u00fcckgewiesen. Das Patent wurde im erstinstanzlichen Verfahren im Umfang des Hilfsantrags 1 aufrechterhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Gegen die Aufrechterhaltung legte der (einzige) Einsprechende Beschwerde ein. Auch der Beitretende beantragte &#8211; jedoch&nbsp;nach&nbsp;Ablauf der Beschwerdefrist &#8211; dem Verfahren erneut beizutreten und legte ebenfalls Beschwerde ein und beantragte den vollumf\u00e4nglichen Widerruf des Patents.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Anschluss zog die Beschwerdef\u00fchrerin ihre Beschwerde zur\u00fcck, was gem\u00e4\u00df der G3\/04 eigentlich eine Beendigung des Verfahrens zur Folge h\u00e4tte.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Beschwerdekammer vertritt nun die vorl\u00e4ufige Auffassung, dass das Beschwerdeverfahren nicht beendet sei, sondern vielmehr mit dem Beitretenden als (neuem) Beschwerdef\u00fchrer fortgesetzt werden m\u00fcsse. Sie begr\u00fcndet dies in der vorl\u00e4ufigen Auffassung damit, dass die Bedingungen f\u00fcr einen Beitritt allein durch Artikel 105 EP\u00dc bestimmt werden, welcher die Zul\u00e4ssigkeit des Beitritts und damit die Teilnahme am Verfahren lediglich an ein rechtliches Interesse (\u201elegal interest\u201c) des Beitretenden aufgrund eines parallelen Verletzungsverfahrens oder einer negativen Feststellungsklage kn\u00fcpft. Dieses rechtliche Interesse \u201eersetze\u201c andere im EP\u00dc definierte Bedingungen, die eigentlich f\u00fcr die Zul\u00e4ssigkeit gelten. So w\u00fcrde auch die in Art. 107 EP\u00dc definierte Bedingung, dass nur Verfahrensbeteiligte, die durch eine (erstinstanzliche) Entscheidung beschwert sind, Beschwerde einlegen k\u00f6nnen, durch das rechtliche Interesse aus Art. 105 EP\u00dc \u201eersetzt\u201c. Demnach w\u00e4re, nach Auffassung der Kammer, das Beschwerdeverfahren eigentlich mit dem Beitretendem fortzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Entscheidung \u00fcber die Zul\u00e4ssigkeit der &#8211; eigentlich versp\u00e4teten &#8211; Beschwerde der Beitretenden l\u00e4sst die Kammer vorerst offen, da zun\u00e4chst die Frage gekl\u00e4rt werden solle, ob das Verfahren grunds\u00e4tzlich weitergef\u00fchrt werden kann oder nicht.<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-41435","maiwald-blog","type-maiwald-blog","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/41435","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/maiwald-blog"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/41435\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":41453,"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/41435\/revisions\/41453"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=41435"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}