{"id":40871,"date":"2024-07-16T14:34:25","date_gmt":"2024-07-16T12:34:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.maiwald.eu\/?post_type=maiwald-blog&#038;p=40871"},"modified":"2024-07-17T13:43:00","modified_gmt":"2024-07-17T11:43:00","slug":"der-weg-bis-zur-g1-23-solar-cell-entscheidung-ueber-das-schicksal-kommerzieller-polymerprodukte-als-stand-der-technik","status":"publish","type":"maiwald-blog","link":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/maiwald-blog\/der-weg-bis-zur-g1-23-solar-cell-entscheidung-ueber-das-schicksal-kommerzieller-polymerprodukte-als-stand-der-technik\/","title":{"rendered":"Der Weg bis zur G1\/23 \u201csolar cell\u201d &#8211; Entscheidung \u00fcber das Schicksal kommerzieller Polymerprodukte als Stand der Technik"},"content":{"rendered":"\n<p>Mit der Zwischenentscheidung vom 27.&nbsp;Juni&nbsp;2023 in dem Fall&nbsp;<a href=\"http:\/\/www.epo.org\/law-practice\/case-law-appeals\/recent\/t190438ex1.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>T&nbsp;438\/19<\/strong><\/a><strong>, <\/strong>sind neue Vorlagefragen vor der Gro\u00dfen Beschwerdekammer anh\u00e4ngig, welche sich mit den Problemen der Reproduzierbarkeitsvorraussetzung an den Stand der Technik befasst. Nachdem dieses Thema einen hohen Stellenwert in der Chemie, insbesondere in der Polymerchemie, besitzt, folgen wir dieser Thematik mit erh\u00f6htem Interesse und haben den bisherigen Verlauf bis zur G1\/23 im Folgenden kurz zusammengefasst.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Stand der Technik<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Europ\u00e4ischen Patent \u00dcbereinkommen (EP\u00dc) und die meisten der anderen Patent\u00fcbereinkommen in der Welt arbeiten mit dem Prinzip der <em>absoluten Neuheit <\/em>f\u00fcr die Bestimmung des Stands der Technik f\u00fcr eine Anmeldung. Dieser breitest denkbare Ansatz spiegelt sich im Artikel 54(2) EP\u00dc wieder:<\/p>\n\n\n\n<p style=\"padding-left:40px;\"><em>Den Stand der Technik bildet <u>alles<\/u>, was <u>vor dem Anmeldetag <\/u>der europ\u00e4ischen Patentanmeldung der <u>\u00d6ffentlichkeit<\/u> durch schriftliche oder m\u00fcndliche Beschreibung, durch Benutzung<u> oder in sonstiger Weise zug\u00e4nglich gemacht <\/u>worden ist. (Hervorhebung hinzugef\u00fcgt)<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Entsprechend ist die einzige \u201cwirkliche\u201c Einschr\u00e4nkung an geeigneten Stand der Technik, dass er der \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich gemacht worden sein muss.<\/p>\n\n\n\n<p>W\u00e4hrend dieses Prinzip auf den ersten Blick relative geradlinig erscheint haben sich doch spezielle Besonderheiten von unterschiedlichen Formen des Stands der Technik, wie z.B. kommerziellen Produkten, nach und nach herausgestellt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Der Weg bis zur G1\/23<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>So wurde unter anderem von der Gro\u00dfen Beschwerdekammer in Ihren Stellungnahmen zu G2\/88 und G6\/88 die Frage behandelt,welcher Informationsgehalt von kommerziellen Produkten \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich ist. Die Richtung, welche in diesen Entscheidungen eingeschlagen wurde, war die, dass alle Informationen, die durch Analyse des Produkts erhalten werden k\u00f6nnen, Stand der Technik sind und nicht am Produkt analysierbare Eigenschaften, wie z.B. die Verwendung \/ Wechselwirkung des Produkts, eine Basis f\u00fcr einen weiteren nicht-medizinischen Verwendungsanspruch einer bekannten Verbindung darstellen kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Frage, ob der Fachmann dabei eine bestimmte Motivation f\u00fcr die Analyse eines kommerziellen Produkts haben muss, wurde in der Folgeentscheidung G1\/92 behandelt.<\/p>\n\n\n\n<p>W\u00e4hrend die G1\/92 der breiten Interpretation von <em>Stand der Technik<\/em> folgte und best\u00e4tigte, dass keine bestimmten Gr\u00fcnde f\u00fcr eine Analyse vorliegen m\u00fcssen, wurde dar\u00fcber hinaus zus\u00e4tzlich eine Reproduzierbarkeitsvorraussetzung eingef\u00fchrt, obwohl diese Thematik kein Teil der Vorlagefragen war.<\/p>\n\n\n\n<p style=\"padding-left:40px;\"><em>G1\/92 Vorlagefrage:<\/em><\/p>\n\n\n\n<p style=\"padding-left:40px;\"><em>Wird die chemische Zusammensetzung eines Erzeugnisses der \u00d6ffentlichkeit allein schon dadurch zug\u00e4nglich gemacht, da\u00df das Erzeugnis selbst der \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich ist, und zwar <u>unabh\u00e4ngig davon, ob es f\u00fcr den Fachmann besondere Gr\u00fcnde gibt, die Zusammensetzung zu analysieren<\/u>?<\/em><\/p>\n\n\n\n<p style=\"padding-left:40px;\"><em>Antwort:<\/em><\/p>\n\n\n\n<p style=\"padding-left:40px;\"><em>Die chemische Zusammensetzung eines Erzeugnisses geh\u00f6rt zum Stand der Technik, wenn das Erzeugnis selbst der \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich ist und vom Fachmann analysiert <strong><u>und reproduziert<\/u><\/strong> werden kann, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob es besondere Gr\u00fcnde gibt, die Zusammensetzung zu analysieren. (Hervorhebung hinzugef\u00fcgt)<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Diese Reproduzierbarkeitsvorraussetzung f\u00fchrte zu schwerwiegenden Problemen, vor allem auf dem Gebiet der Polymerchemie, da die Reproduktion, insbesondere die identische Reproduktion von Polymeren ein grundlegendes Problem darstellt.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine der weitreichendsten Entscheidungen, die auf die G1\/92 folgte war die T 1833\/14, in der es um die Reproduzierbarkeit eines kommerziellen Polypropylens ging, welches alle beanspruchten Merkmale erf\u00fcllte. In diesem Fall entschied die Beschwerdekammer, dass die Reproduktion des kommerziellen Produkts bezogen auf die beanspruchten Merkmale nicht ausreichend ist und dass das Produkt identisch reproduzierbar sein muss, um Stand der Technik zu werden. Die Kammer f\u00fchrte dazu weiter aus, dass im Fall von Polymeren die Art des Katalysator- und des Reaktionssystems, und die Prozessbedingungen die Eigenschaften des hergestellten Polymers erheblich beeinflussen und dass daher diese Parameter offenbart sein m\u00fcssen, um das Produkt reproduzierbar zu machen. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Folglich schlie\u00dft die T 1833\/14 quasi kommerzielle Polymerprodukte vom Stand der Technik aus, da meistens keinerlei Informationen zu Katalysator und Prozessbedingungen offenbart werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Durch die Aufnahme in das Buch &#8222;Rechtsprechung der Beschwerdekammern des EPA&#8220; und dann sogar in die Richtlinien f\u00fcr die Pr\u00fcfung im Europ\u00e4ischen Patentamt (G-IV 7.2.1), wird diese Entscheidung oft als genereller Einwand gegen jedwedes kommerzielles Polymerprodukt als Stand der Technik erhoben.<\/p>\n\n\n\n<p>Die divergierende Rechtsprechung bez\u00fcglich dem n\u00f6tigen Grad an Detailliertheit der Analyse (z.B. T946\/04, T2458\/09), Grad an Reproduzierbarkeit (z.B. T1540\/21, T1833\/14), sowie was (Chemische Zusammensetzung, innere Struktur oder das Produkt selbst) bei \u201enicht-reproduzierbaren\u201c Produkten vom Stand der Technik ausgeschlossen ist (z.B. T23\/11, T1666\/16) f\u00fchrte letztlich zu den Vorlagefragen f\u00fcr die G1\/23.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>G1\/23<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Vorlagefragen:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"1\">\n<li><em>Ist ein Erzeugnis, das vor dem Anmeldetag einer europ\u00e4ischen Patentanmeldung auf den Markt gebracht wurde, schon allein deshalb vom Stand der Technik im Sinne des&nbsp;Artikel 54(2) EP\u00dc&nbsp;auszuschlie\u00dfen, weil seine Zusammensetzung oder innere Struktur vom Fachmann vor diesem Tag nicht ohne unzumutbaren Aufwand analysiert und reproduziert werden konnte?<\/em><\/li>\n\n\n\n<li><em>Falls Frage 1 zu verneinen ist, geh\u00f6ren dann technische Informationen \u00fcber dieses Erzeugnis, die der \u00d6ffentlichkeit vor dem Anmeldetag zug\u00e4nglich gemacht wurden (z. B. durch Ver\u00f6ffentlichung in einer Fachbrosch\u00fcre, der Nichtpatent- oder der Patentliteratur), zum Stand der Technik im Sinne des&nbsp;Artikels 54 (2) EP\u00dc, unabh\u00e4ngig davon, ob die Zusammensetzung oder innere Struktur des Erzeugnisses vom Fachmann vor diesem Tag ohne unzumutbaren Aufwand analysiert und reproduziert werden konnte?<\/em><\/li>\n\n\n\n<li><em>Falls Frage 1 zu bejahen oder Frage 2 zu verneinen ist, nach welchen Kriterien ist dann zu beurteilen, ob die Zusammensetzung oder innere Struktur des Erzeugnisses im Sinne der Stellungnahme&nbsp;G 1\/92&nbsp;ohne unzumutbaren Aufwand analysiert und reproduziert werden konnte? Ist es insbesondere erforderlich, dass die Zusammensetzung und innere Struktur des Erzeugnisses vollst\u00e4ndig analysierbar und identisch reproduzierbar ist?<\/em><\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Eine Analyse der eingereichten Amicus Curiae Briefe gibt bereits einen ersten Einblick in die vorherrschende Meinung, welche sich f\u00fcr eine Abkehr von der strikten Anwendung der G1\/92 und von der Reproduzierbarkteitsvorraussetzung auspricht.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"470\" src=\"https:\/\/www.maiwald.eu\/wp-content\/uploads\/Bild1-1-1024x470.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-40874\" srcset=\"https:\/\/www.maiwald.eu\/wp-content\/uploads\/Bild1-1-1024x470.png 1024w, https:\/\/www.maiwald.eu\/wp-content\/uploads\/Bild1-1-300x138.png 300w, https:\/\/www.maiwald.eu\/wp-content\/uploads\/Bild1-1-768x352.png 768w, https:\/\/www.maiwald.eu\/wp-content\/uploads\/Bild1-1-1536x705.png 1536w, https:\/\/www.maiwald.eu\/wp-content\/uploads\/Bild1-1.png 1606w\" sizes=\"auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p>11 Parteien sprechen sich dabei gegen den Ausschluss von Produkten vom Stand der Technik allein wegen \u201cNicht-reproduzierbarkeit\u201d der Zusammensetzung oder inneren Struktur aus (Nein zu Frage 1).<\/p>\n\n\n\n<p>Zwei Parteien argumentieren, dass die G1\/92 die Rechtsprechung f\u00fcr m\u00fcndliche und schriftliche Offenbarungen bereits klare Richtlinien darstellen und das \u201cnicht-reproduzierbare\u201d Produkte\/Lehren vom Stand der Technik ausgeschlossen sein sollten (Ja zu Frage 1).<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Partei spricht sich f\u00fcr eine Unterscheidung aus, je nachdem ob das kommerzielle Produkt als Stand der Technik f\u00fcr Neuheit oder erfinderische T\u00e4tigkeit angesehen werden soll &nbsp;(Ja zu Frage 1 f\u00fcr Neuheit, Nein zu Frage 1 f\u00fcr erfinderische T\u00e4tigkeit).<\/p>\n\n\n\n<p>Des Weiteren argumentieren zwei Parteien, dass die Entscheidung zu G1\/23 auf das Gebiet der Chemie und Pharmazie beschr\u00e4nkt werden sollte, da das grundlegende Problem in anderen Fachgebieten nicht vorkommt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Zusammenfassung und Ausblick<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die neuesten Entwicklungen in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren, vor allem im Gebiet der Polymerchemie zeigen deutlich, dass klare Richtlinien bzgl. der Reproduzierbarkeitsvorraussetzung an kommerzielle Produkte ben\u00f6tigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Abh\u00e4ngig von der Richtung, die die Gro\u00dfe Beschwerdekammer einschl\u00e4gt, k\u00f6nnten kommerzielle Polymerprodukte quasi vom Stand der Technik ausgeschlossen werden oder eine Art Renaissance erfahren.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie auch immer, es wird hochinteressant sein, die hoffentlich ausf\u00fchrliche Begr\u00fcndung Ihrer Entscheidung zu analysieren.<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-40871","maiwald-blog","type-maiwald-blog","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/40871","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/maiwald-blog"}],"version-history":[{"count":9,"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/40871\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":41033,"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/40871\/revisions\/41033"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=40871"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}