{"id":31066,"date":"2023-04-13T12:12:11","date_gmt":"2023-04-13T10:12:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.maiwald.eu\/?post_type=maiwald-blog&#038;p=31066"},"modified":"2023-05-04T12:21:35","modified_gmt":"2023-05-04T10:21:35","slug":"benutzen-oder-nicht-benutzen-aergernis-wiederholungsmarke","status":"publish","type":"maiwald-blog","link":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/maiwald-blog\/benutzen-oder-nicht-benutzen-aergernis-wiederholungsmarke\/","title":{"rendered":"Benutzen oder nicht benutzen &#8211; \u00c4rgernis Wiederholungsmarke"},"content":{"rendered":"\n<p>Die sogenannte Benutzungsschonfrist in der Unionsmarkenverordnung soll dem Inhaber die M\u00f6glichkeit geben, seine Marke und damit ein wichtiges Marketinginstrument zu sch\u00fctzen, bevor das Produkt auf dem Markt fest etabliert ist. Immer wieder \u00e4rgerlich ist es, wenn Unternehmen diese Regelung ausnutzen und ihre Marken kurz vor Ablauf der Benutzungsschonfrist erneut anmelden, mit dem erkennbar alleinigen Ziel, den Ablauf der Benutzungsschonfrist zu umgehen. Dem hat die Beschwerdekammer des EUIPO nun in einem Fall einen Riegel vorgeschoben (EUIPO, Beschwerdekammer, Entscheidung vom 20. Dezember 2022, R 2018\/2018-2 &#8211; WONG LO KAT).&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Marke \u201eWONG LO KAT\u201c war sechs Tage vor Ablauf der Benutzungsschonfrist einer \u00e4lteren Marke von demselben Inhaber f\u00fcr dieselben Waren mit demselben Zeichen neu angemeldet worden. Dieser Neuanmeldung vorausgegangenen war ein L\u00f6schungsverfahren gegen die \u00e4ltere, identische Marke desselben Inhabers, in dem dieser die Benutzung letztlich nur f\u00fcr einen Teil der beanspruchten Waren nachweisen konnte.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Beschwerdekammer zog die Grunds\u00e4tze aus der Monopoly Entscheidung des EuG heran (EuG, Urt. v. 21. April 2021, T-663\/19 \u2013 Monopoly) und befand, dass Wiederholungsanmeldungen zwar nicht grunds\u00e4tzlich als b\u00f6sgl\u00e4ubig anzusehen seien. In die Beurteilung, ob die Neuanmeldung b\u00f6sgl\u00e4ubig erfolgt sei, m\u00fcssten aber die Beweggr\u00fcnde f\u00fcr die Neuanmeldungen und die Chronologie der Ereignisse einbezogen werden. Die Beweislast liege zwar beim Antragsteller. Der Inhaber sei aber in der besten Position, der Kammer gegen\u00fcber seine Strategie hinter der Neuanmeldung und damit im Zusammenhang stehende berechtigte Interessen darzulegen. Dazu habe sich der Markeninhaber aber nicht ge\u00e4u\u00dfert und die Kammer k\u00f6nne keine legitimen Beweggr\u00fcnde erkennen. Im Gegenteil sei die Tatsache, dass der Inhaber die Marke f\u00fcr alle Waren neu angemeldet habe, obwohl er in dem L\u00f6schungsverfahren Benutzung nur f\u00fcr eine Teil der Waren habe nachweisen k\u00f6nnen, ein Anzeichen daf\u00fcr, dass der Inhaber \u00fcber die Neuanmeldung versucht habe, die Folgen des Benutzungszwangs zu umgehen. Auch der Zeitpunkt der Neuanmeldung sechs Tage vor dem Ablauf der Benutzungsschonfrist der \u00e4lteren Marke sprach f\u00fcr B\u00f6sgl\u00e4ubigkeit. Die Neuanmeldung war daher zu l\u00f6schen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Entscheidung ist zu begr\u00fc\u00dfen. Zusammen mit der M\u00f6glichkeit, Anmeldungen f\u00fcr Oberbegriffe wie Software oder chemische Erzeugnisse mit einem sehr weiten Schutzbereich ohne Beschr\u00e4nkung auf eine bestimmte Industrie oder einen speziellen Einsatzbereich vorzunehmen, f\u00fchrt zusammen mit der&nbsp;Ausdehnung der Benutzungsschonfrist \u00fcber b\u00f6sgl\u00e4ubige Wiederholungsmarken zu einer ungerechtfertigten Sperrwirkung von Marken, die mit dem Benutzungserfordernis eigentlich gerade vermeiden werden soll. Es bleibt zu hoffen, dass die Beh\u00f6rden hier nicht zu restriktiv vorgehen und eine ersichtlich b\u00f6sgl\u00e4ubige Anmeldung auch dann als solche einstufen, wenn das Warenverzeichnis der alten und das der neuen Marke nicht hundertprozentig \u00fcbereinstimmen. Selbstverst\u00e4ndlich gibt es gute Gr\u00fcnde, eine Marke neu anzumelden. Wer hier aber redliche Absichten verfolgt, wird sich ja auch nicht schwer tun, diese dem Amt zu erkl\u00e4ren.&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-31066","maiwald-blog","type-maiwald-blog","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/31066","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/maiwald-blog"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/31066\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":31072,"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/31066\/revisions\/31072"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=31066"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}