{"id":2981,"date":"2021-01-18T09:14:07","date_gmt":"2021-01-18T08:14:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.maiwald.eu\/all\/maiwald-blog\/patg-vernichtungsanspruch-bei-zerlegbaren-verletzungsgegenstanden\/"},"modified":"2021-10-13T09:34:53","modified_gmt":"2021-10-13T07:34:53","slug":"patg-vernichtungsanspruch-bei-zerlegbaren-verletzungsgegenstaenden","status":"publish","type":"maiwald-blog","link":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/maiwald-blog\/patg-vernichtungsanspruch-bei-zerlegbaren-verletzungsgegenstaenden\/","title":{"rendered":"PatG: Vernichtungsanspruch bei zerlegbaren Verletzungsgegenst\u00e4nden"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Voraussetzungen des Vernichtungsanspruchs nach \u00a7 140a PatG hinsichtlich einer Gesamtvorrichtung oder Teilen hiervon (OLG D\u00fcsseldorf, Urteil v. 5. November 2020, Az. I-2 U 63\/19)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das LG hat eine <strong>wortsinngem\u00e4\u00dfe Verletzung<\/strong> des Klagepatents, betreffend ein Verbindungselement f\u00fcr Bodensegmente eines Bodenbelags, bejaht und die Beklagte zur Unterlassung und u.a. Vernichtung verurteilt.<\/p>\n\n\n\n<p>Der <strong>Vernichtungsanspruch<\/strong> wurde erstinstanzlich auf eine Vernichtung der im unmittelbaren oder mittelbaren Besitz der Beklagten befindlichen ersten Teilelemente des Verbindungselements beschr\u00e4nkt und der Beklagten zugleich gestattet, die ersten Teilelemente in der Form <strong>umzugestalten, statt sie zu vernichten.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das OLG hat die zul\u00e4ssige Berufung der Beklagten zur\u00fcckgewiesen und das erstinstanzliche Urteil im Wesentlichen best\u00e4tigt. Die Beschr\u00e4nkung des Vernichtungsanspruchs ist durch die Beklagte unangefochten geblieben. Das OLG hat sich daher im Hinblick auf den Vernichtungsanspruch nur mit der <strong>Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit der tenorierten Teil-Vernichtung<\/strong> besch\u00e4ftigt und festgestellt, dass sich s\u00e4mtliche, den erfindungsgem\u00e4\u00dfen Verbinder kennzeichnenden Bauteile im Besitz der Beklagten bef\u00e4nden, die derzeit lediglich nur nicht erfindungsgem\u00e4\u00df zusammengesetzt seien, was der Patentanspruch aber auch nicht verlange. Zwar beschreibe der Patentanspruch die technischen Gegebenheiten im zusammengebauten Zustand, verlange diese gleichwohl nicht. Dieses Verst\u00e4ndnis ergebe sich nach Ansicht des Oberlandesgerichts auch aus dem anerkannten <strong>Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes<\/strong>, wonach der unmittelbare Schutz nach \u00a7 9 PatG auch hinsichtlich z.B. einer Kombinationserfindung zur Verf\u00fcgung stehe.<\/p>\n\n\n\n<p>Vergleichsbares m\u00fcsse <strong>zur Vermeidung von Rechtsschutzl\u00fccken<\/strong> auch f\u00fcr den Vernichtungsanspruch gelten, f\u00fcr den Fall, dass s\u00e4mtliche Elemente einer patentgesch\u00fctzten Gesamtvorrichtung im Besitz oder Eigentum des Verletzer stehen und Anhaltspunkte daf\u00fcr vorhanden sind, dass diese durch den Verletzer selbst oder \u2013 zurechenbar \u2013 durch einen Dritten zum Erfindungsgegenstand zusammengesetzt werden sollen. Dann unterliegen auch diese Einzelteile dem Vernichtungsanspruch. Dies soll jedenfalls dann gelten, wenn der Verletzer bereits in der Vergangenheit eine entsprechende Gesamtvorrichtung in Verkehr gebracht hat. Ist es jedoch m\u00f6glich, das patentgesch\u00fctzte Erzeugnis in einem technischen Merkmal so abzu\u00e4ndern bzw. nur ein Teil desselben zu vernichten, dass es nicht mehr in den Schutzbereich f\u00e4llt, scheidet eine vollst\u00e4ndige Vernichtung aus. <strong>Einer Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitspr\u00fcfung nach \u00a7 140a Abs. 4 PatG bed\u00fcrfe es dann nicht mehr.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Anmerkung:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Entscheidung ist zu begr\u00fc\u00dfen und zeigt, dass im Falle einer Patentverletzung einer aus mehreren Einzelteilen bestehenden Vorrichtung ein Vernichtungsanspruch auch hinsichtlich aller Einzelteile in Frage kommen kann, aber nicht muss. Im Einzelfall ist zu pr\u00fcfen, welche eine Verletzung ausschlie\u00dfenden Abwandlungen m\u00f6glich sind und als \u201emilderes Mittel\u201c ist gegebenenfalls dem Verletzer die M\u00f6glichkeit zur Umgestaltung &#8211; u.U. auch nur hinsichtlich einzelner Teilelement &#8211; statt einer vollst\u00e4ndigen Vernichtung zu geben.<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-2981","maiwald-blog","type-maiwald-blog","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/2981","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/maiwald-blog"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/2981\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10407,"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/2981\/revisions\/10407"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2981"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}