{"id":2957,"date":"2020-12-01T10:06:22","date_gmt":"2020-12-01T09:06:22","guid":{"rendered":"https:\/\/www.maiwald.eu\/all\/maiwald-blog\/chance-fur-den-eugh-zur-weiteren-klarung-in-sachen-sep-frand\/"},"modified":"2021-10-13T09:37:47","modified_gmt":"2021-10-13T07:37:47","slug":"chance-fuer-den-eugh-zur-weiteren-klaerung-in-sachen-sepfrand","status":"publish","type":"maiwald-blog","link":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/maiwald-blog\/chance-fuer-den-eugh-zur-weiteren-klaerung-in-sachen-sepfrand\/","title":{"rendered":"Chance f\u00fcr den EuGH zur weiteren Kl\u00e4rung in Sachen SEP\/FRAND"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Am 26. November 2020 verk\u00fcndete die 4c Zivilkammer des Landgerichts D\u00fcsseldorf ihre lange erwartete Entscheidung in einem Patentverletzungsstreit zwischen der Nokia Technologies Oy und der Daimer AG um die Lizenzierung eines zum LTE-Standard (4G) geh\u00f6renden Patents. Dieser Rechtsstreit ist einer von mehreren, die zwischen den Parteien zu verschiedenen standardessentiellen Patenten (SEP) vor unterschiedlichen deutschen Gerichten (D\u00fcsseldorf, Mannheim, M\u00fcnchen) ausgetragen werden. Die hierzu ergangene Rechtsprechung l\u00e4sst einen einheitlichen Ansatz bislang jedoch vermissen. Insbesondere die Bestimmung der Lizenzierungsstufe (uneingeschr\u00e4nktes Wahlrecht des SEP-Inhabers?) und die Verhaltensanforderungen bei der Lizenzverhandlung werfen weitestgehend ungekl\u00e4rte Fragen auf.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die 4c Zivilkammer hat den bei ihr anh\u00e4ngigen Rechtsstreit (AZ: 4c O 17\/19) ausgesetzt und dem EuGH einen in zwei Themenkomplexe gegliederten Katalog von insgesamt 10 Fragen zur Kl\u00e4rung vorgelegt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Wesentlichen soll durch die Vorlage gekl\u00e4rt werden,<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li style=\"margin-left: 8px;\">ob den Inhaber eines SEP in (mehrstufigen) Zuliefererketten eine Pflicht zur vorrangigen Lizenzierung von Zulieferern (statt des Endvertreibers) trifft (Komplex A);<\/li><li style=\"margin-bottom: 11px; margin-left: 8px;\">wie die mit der EuGH-Entscheidung Huawei .\/. ZTE (<a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf;jsessionid=ABBA9FF9E58AF299B04A0C8F73FEBEF9?text=&amp;docid=165911&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=lst&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=16388787\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">C-170\/13<\/a>) aufgestellten Anforderungen an die wechselseitig vorzunehmenden Handlungen des Inhabers und Nutzers eines standardessentiellen Patents weiter zu konkretisieren seien (Komplex B).<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der von der Kammer vorgelegte Fragenkatalog wurde mit <a href=\"https:\/\/www.lg-duesseldorf.nrw.de\/behoerde\/presse\/Pressemitteilungen-2020\/22-20.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Presseerkl\u00e4rung des Landgerichts D\u00fcsseldorf vom 26. November 2020<\/a> ver\u00f6ffentlicht und ist nachfolgend eingeblendet:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong><em>A. Besteht eine Pflicht zur vorrangigen Lizenzierung von Zulieferern? <\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>1. Kann ein Unternehmen einer nachgelagerten Wirtschaftsstufe der auf Unterlassung gerichteten Patentverletzungsklage des Inhabers eines Patents, das f\u00fcr einen von einer Standardisierungsorganisation normierten Standard essentiell ist (SEP) und der sich gegen\u00fcber dieser Organisation unwiderruflich verpflichtet hat, jedem Dritten eine Lizenz zu FRAND-Bedingungen zu erteilen, den Einwand des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung i.S.v. Art. 102 AEUV entgegenhalten, wenn der Standard, f\u00fcr den das Klagepatent essentiell ist, bzw. Teile desselben bereits in einem von dem Verletzungsbeklagten bezogenen Vorprodukt implementiert wird, dessen lizenzwilligen Lieferanten der Patentinhaber die Erteilung einer eigenen unbeschr\u00e4nkten Lizenz f\u00fcr alle patentrechtlich relevanten Nutzungsarten zu FRAND-Bedingungen f\u00fcr den Standard implementierende Produkte verweigert? <\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>a) Gilt dies insbesondere dann, wenn es in der betreffenden Branche des Endproduktevertreibers den Gepflogenheiten entspricht, dass die Schutzrechtslage f\u00fcr die von dem Zulieferteil benutzten Patente im Wege der Lizenznahme durch die Zulieferer gekl\u00e4rt wird? <\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>b) Besteht ein Lizenzierungsvorrang gegen\u00fcber den Zulieferern auf jeder Stufe der Lieferkette oder nur gegen\u00fcber demjenigen Zulieferer, der dem Vertreiber des Endprodukts am Ende der Verwertungskette unmittelbar vorgelagert ist? Entscheiden auch hier die Gepflogenheiten des Gesch\u00e4ftsverkehrs? <\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>2. Erfordert es das kartellrechtliche Missbrauchsverbot, dass dem Zulieferer eine eigene, unbeschr\u00e4nkte Lizenz f\u00fcr alle patentrechtlich relevanten Nutzungsarten zu FRAND-Bedingungen f\u00fcr den Standard implementierende Produkte in dem Sinne erteilt wird, dass die Endvertreiber (und ggf. die vorgelagerten Abnehmer) ihrerseits keine eigene, separate Lizenz vom SEP-Inhaber mehr ben\u00f6tigen, um im Fall einer bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Verwendung des betreffenden Zulieferteils eine Patentverletzung zu vermeiden? <\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>3. Sofern die Vorlagefrage zu 1. verneint wird: Stellt Art. 102 AEUV besondere qualitative, quantitative und\/oder sonstige Anforderungen an diejenigen Kriterien, nach denen der Inhaber eines standardessentiellen Patents dar\u00fcber entscheidet, welche potenziellen Patentverletzer unterschiedlicher Ebenen der gleichen Produktions- und Verwertungskette er mit einer auf Unterlassung gerichteten Patentverletzungsklage in Anspruch nimmt?<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong><em>B. Konkretisierung der Anforderungen aus der Entscheidung des Gerichtshofs in Sachen Huawei .\/. ZTE (Urteil vom 16. Juli 2015, C170\/13): <\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>1. Besteht ungeachtet dessen, dass die vom SEP-Inhaber und vom SEP-Benutzer wechselseitig vorzunehmenden Handlungspflichten (Verletzungsanzeige, Lizenzierungsbitte, FRAND-Lizenzangebot; Lizenzangebot an den vorrangig zu lizenzierenden Zulieferer) vorgerichtlich zu erf\u00fcllen sind, die M\u00f6glichkeit, Verhaltenspflichten, die im vorgerichtlichen Raum vers\u00e4umt wurden, rechtswahrend im Laufe eines Gerichtsverfahrens nachzuholen? <\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>2. Kann von einer beachtlichen Lizenzierungsbitte des Patentbenutzers nur dann ausgegangen werden, wenn sich aufgrund einer umfassenden W\u00fcrdigung aller Begleitumst\u00e4nde klar und eindeutig der Wille und die Bereitschaft des SEP-Benutzers ergibt, mit dem SEP-Inhaber einen Lizenzvertrag zu FRAND-Bedingungen abzuschlie\u00dfen, wie immer diese (mangels eines zu diesem Zeitpunkt formulierten Lizenzangebotes \u00fcberhaupt noch nicht absehbaren) FRAND-Bedingungen aussehen m\u00f6gen? <\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>a) Gibt ein Verletzer, der mehrere Monate auf den Verletzungshinweis schweigt, damit regelm\u00e4\u00dfig zu erkennen, dass ihm an einer Lizenznahme nicht gelegen ist, so dass es \u2013 trotz verbal formulierter Lizenzbitte \u2013 an einer solchen fehlt, mit der Folge, dass der Unterlassungsklage des SEP-Inhabers stattzugeben ist? <\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>b) Kann aus Lizenzbedingungen, die der SEP-Benutzer mit einem Gegenangebot eingebracht hat, auf eine mangelnde Lizenzbitte geschlossen werden, mit der Folge, dass der Unterlassungsklage des SEPInhabers ohne vorherige Pr\u00fcfung, ob das eigene Lizenzangebot des SEP-Inhabers (welches dem Gegenangebot des SEP-Benutzers vorausgegangen ist) \u00fcberhaupt FRAND-Bedingungen entspricht, daraufhin stattgegeben wird? <\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>c) Verbietet sich ein solcher Schluss jedenfalls dann, wenn diejenigen Lizenzbedingungen des Gegenangebotes, aus denen auf eine mangelnde Lizenzbitte geschlossen werden soll, solche sind, f\u00fcr die weder offensichtlich noch h\u00f6chstrichterlich gekl\u00e4rt ist, dass sie sich mit FRAND-Bedingungen nicht vereinbaren lassen?<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Sollte der EuGH insbesondere eine Pflicht zur vorrangigen Lizenzierung von Zulieferern bejahen, wird dies nicht nur f\u00fcr die Automobilbrance und das Thema \u201eConnected Cars\u201c von entscheidender Bedeutung sein, sondern w\u00e4re wegweisend f\u00fcr den Gebrauch von Standards im gesamten Bereich \u201eInternet of Things\u201c.&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-2957","maiwald-blog","type-maiwald-blog","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/2957","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/maiwald-blog"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/2957\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10417,"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/2957\/revisions\/10417"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2957"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}