{"id":2939,"date":"2020-10-26T14:28:44","date_gmt":"2020-10-26T13:28:44","guid":{"rendered":"https:\/\/www.maiwald.eu\/all\/maiwald-blog\/kundenbewertung-fur-medizinprodukte-bei-amazon\/"},"modified":"2021-10-12T16:24:59","modified_gmt":"2021-10-12T14:24:59","slug":"kundenbewertung-fuer-medizinprodukte-bei-amazon","status":"publish","type":"maiwald-blog","link":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/maiwald-blog\/kundenbewertung-fuer-medizinprodukte-bei-amazon\/","title":{"rendered":"Kundenbewertung f\u00fcr Medizinprodukte bei Amazon"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Der Anbieter eines auf der Online-Plattform Amazon angebotenen Medizinproduktes kann nicht f\u00fcr nicht von ihm veranlasste Kundenbewertungen verantwortlich gemacht werden (BGH, Urteil vom 20. Februar 2020, Az. I ZR 193\/18).<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Im zugrundeliegenden Fall bot die Beklagte im Jahr 2013 Kinesiologie-Tapes an und bewarb diese mit der Angabe, diese seien zur Schmerzlinderung geeignet. Aufgrund des fehlenden medizinischen Nachweises gab die Beklagte nach Abmahnung durch einen Verband eine strafbewehrte Unterlassungserkl\u00e4rung ab.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Januar 2017 bot die Beklagte die Kinesiologie-Tapes bei Amazon an. Unter diesem Angebot waren Kundenbewertungen einsehbar, unter anderem mit folgenden Angaben: \u201eSchmerzlinderndes Tape!, \u201eSchnell l\u00e4sst der Schmerz nach\u201c, \u201eLinderung der Schmerzen ist sp\u00fcrbar\u201c, \u201eDie Schmerzen gehen durch das Bekleben weg\u201c. Auf Anfrage der Beklagten lehnte Amazon die L\u00f6schung der Kundenbewertungen ab. Der Verband forderte von der Beklagten vergeblich eine Vertragsstrafe.<\/p>\n\n\n\n<p>Das LG und OLG wiesen die Klage des Verbandes ab. Der BGH schloss sich dem im Ergebnis an und wies die hiergegen gerichtete Revision zur\u00fcck. Mit Recht habe das OLG einen Unterlassungsanspruch des Verbandes aus \u00a7 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Nr. 2, \u00a7 3 Abs. 1, \u00a7 3a UWG in Verbindung mit \u00a7 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 HWG abgelehnt und ausgef\u00fchrt, die Beklagte habe nicht mit den Kundenbewertungen geworben.<\/p>\n\n\n\n<p>Der BGH f\u00fchrt hierzu aus, dass die beanstandeten Kundenbewertungen zwar irref\u00fchrend seien, weil die behauptete Wirkung medizinisch nicht gesichert nachweisbar sei. Die <strong>Beklagte habe mit diesen Kundenbewertungen jedoch nicht f\u00fcr die von ihr angebotenen Kinesiologie-Tapes geworben<\/strong>. Der Tatbestand des \u00a7 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 HWG erfordere, dass die Beklagte es darauf angelegt habe, mit den Kundenbewertungen ihren Absatz zu f\u00f6rdern. Das sei vorliegend aber nicht der Fall. <strong>Die Beklagte habe sich auch die Kundenbewertungen nicht zu eigen gemacht<\/strong>. Auch eine deliktsrechtliche Verantwortung der Beklagten sei weder unter dem Gesichtspunkt eines aktiven Tuns noch unter dem <strong>Gesichtspunkt eines pflichtwidrigen Unterlassens<\/strong> begr\u00fcndet. Im Rahmen der gebotenen Abw\u00e4gung k\u00f6nne insoweit <strong>keine Garantenstellung der Beklagten<\/strong> angenommen werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die Entscheidung ist zu begr\u00fc\u00dfen<\/strong>. Zwar gelten gerade bei Medizinprodukten und Arzneimitteln hohe Anforderungen an die sachliche Richtigkeit von Werbeaussagen. Der BGH stellt jedoch klar, dass dies nicht zu einer Ausweitung der Haftung f\u00fcr \u00c4u\u00dferungen Dritter f\u00fchren d\u00fcrfe. Der <strong>von \u00a7 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 HWG bezweckte Schutz vor spezifischen Gesundheitsgefahren<\/strong> greife nicht, wenn der Verkehr Aussagen Dritter nicht als Werbung wahrnehme. H\u00e4ndler von Medizinprodukten sollte daher pr\u00fcfen, dass sie sich unabh\u00e4ngige Kundenbewertungen auf einschl\u00e4gigen Online-Plattformen nicht zu eigen machen, um keine wettbewerbsrechtliche Verantwortlichkeit hierf\u00fcr zu begr\u00fcnden.<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-2939","maiwald-blog","type-maiwald-blog","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/2939","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/maiwald-blog"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/2939\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10255,"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/2939\/revisions\/10255"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2939"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}