{"id":2936,"date":"2020-10-20T13:41:25","date_gmt":"2020-10-20T11:41:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.maiwald.eu\/all\/maiwald-blog\/rechtsschutzbedurfnis-fur-nichtigkeitsklage-nach-ablauf-der-patentlaufzeit\/"},"modified":"2021-10-13T09:39:32","modified_gmt":"2021-10-13T07:39:32","slug":"rechtsschutzbeduerfnis-fuer-nichtigkeitsklage-nach-ablauf-der-patentlaufzeit","status":"publish","type":"maiwald-blog","link":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/maiwald-blog\/rechtsschutzbeduerfnis-fuer-nichtigkeitsklage-nach-ablauf-der-patentlaufzeit\/","title":{"rendered":"Rechtsschutzbed\u00fcrfnis f\u00fcr Nichtigkeitsklage nach Ablauf der Patentlaufzeit"},"content":{"rendered":"\n<p>Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte k\u00fcrzlich Gelegenheit zur Klarstellung, dass das nach Ablauf der Schutzdauer eines Patents erforderliche <strong>Rechtsschutzinteresse<\/strong> f\u00fcr eine <strong>Patentnichtigkeitsklage<\/strong> nur dann zu verneinen ist, wenn eine Inanspruchnahme aus dem Patent <strong>ernstlich<\/strong> nicht mehr in Betracht kommt (Beschl. vom 13. Juli 2020, Az. X ZR 90\/18 (BPatG), Best\u00e4tigung des Beschl. vom 14. Februar 1995, Az. X ZB 19\/94 (BPatG) &#8211; <em>Tafelf\u00f6rmige Elemente)<\/em>.<\/p>\n\n\n\n<p>Der BGH stellt klar, dass das Bundespatentgericht in erster Instanz zwar zutreffend davon ausgegangen sei, dass eine Nichtigkeitsklage nach Ablauf des Patentschutzes nur insoweit zul\u00e4ssig sei, als der Kl\u00e4ger ein <strong>eigenes Rechtsschutzinteresse<\/strong> darlegt, welches sich \u2013 insoweit ebenfalls zutreffend \u2013 daraus ergeben kann, dass der Nichtigkeitskl\u00e4ger wegen Verletzung des Streitpatents gerichtlich in Anspruch genommen wird oder dies droht. Entgegen der Auffassung des Patentgerichts bestand jedoch die hinreichende konkrete Besorgnis, dass die Beklagten die Kl\u00e4ger oder andere Unternehmen wegen Verletzung des Streitpatents in Anspruch nehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Hierzu f\u00fchrt der BGH aus, dass die Frage, ob ein eigenes Rechtsschutzinteresse vorliegt, nicht nach allzu strengen Ma\u00dfst\u00e4ben beurteilt werden darf. Soll eine Nichtigkeitsklage der vorbeugenden Abwehr von Anspr\u00fcchen dienen, ist nicht ausschlaggebend, ob diese bereits geltend gemacht oder auch nur angek\u00fcndigt sind. Hinreichender Anlass, gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, besteht vielmehr schon dann, wenn der Kl\u00e4ger Anlass zu der Besorgnis hat, er k\u00f6nne auch nach Ablauf der Schutzdauer noch Anspr\u00fcchen wegen zur\u00fcckliegender Handlungen ausgesetzt sein. Ein Rechtsschutzinteresse darf nach dem BGH in solchen F\u00e4llen nur dann verneint werden, <strong>wenn eine solche Inanspruchnahme ernstlich nicht mehr in Betracht kommt<\/strong> (mit Verweis auf BGH a.a.O. \u2013 <em>Tafelf\u00f6rmige Elemente<\/em>)\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p>Hiervon ausgehend hat der BGH ein Rechtsschutzinteresse beispielsweise f\u00fcr den Fall bejaht, dass der Patentinhaber eine bereits erhobene Verletzungsklage zur\u00fccknimmt, einen Verzicht auf eventuelle Anspr\u00fcche aus dem Streitpatent aber ablehnt. Eine damit vergleichbare Konstellation sei vorliegend aber nicht gegeben.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Erkl\u00e4rung der Beklagten nach Erl\u00f6schen des Streitpatents, die anh\u00e4ngigen Verletzungsklagen nicht auf weitere Patentanspr\u00fcche zu st\u00fctzen, enthielten <strong>keinen Klageverzicht im Sinne des \u00a7 306 ZPO.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Im Ergebnis<\/strong> ist daher sowohl bei bereits anh\u00e4ngigen als auch bei m\u00f6glichen parallelen Verletzungs- und Nichtigkeitsklagen zu pr\u00fcfen, ob das Rechtsschutzbed\u00fcrfnis f\u00fcr die Nichtigkeitsklage auch nach Ablauf des Patentschutzes besteht. Dieses d\u00fcrfte im Ergebnis jedoch nur im Ausnahmefall entfallen.<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-2936","maiwald-blog","type-maiwald-blog","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/2936","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/maiwald-blog"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/2936\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10424,"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/2936\/revisions\/10424"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2936"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}