{"id":28377,"date":"2023-01-12T09:50:34","date_gmt":"2023-01-12T08:50:34","guid":{"rendered":"https:\/\/www.maiwald.eu\/?post_type=maiwald-blog&#038;p=28377"},"modified":"2023-01-24T09:52:56","modified_gmt":"2023-01-24T08:52:56","slug":"keine-markenmaessige-benutzung-bei-kennzeichnung-von-eigenen-rabattmarken","status":"publish","type":"maiwald-blog","link":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/maiwald-blog\/keine-markenmaessige-benutzung-bei-kennzeichnung-von-eigenen-rabattmarken\/","title":{"rendered":"Keine markenm\u00e4\u00dfige Benutzung bei Kennzeichnung von eigenen Rabattmarken"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Nach einer Entscheidung das OLG N\u00fcrnberg liegt in der Verwendung eines Zeichens f\u00fcr ein eigenes Rabattmarkensystem anders als bei einem&nbsp;<\/strong><strong>unternehmens\u00fcbergreifenden Punkt- und Datensammelsystemen keine markenm\u00e4\u00dfige Benutzung (OLG N\u00fcrnberg,&nbsp;Beschl. v. 26. September 2022, 3 U 1101\/22).<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Kl\u00e4gerin ist Inhaberin der Marke&nbsp;\u201eB\u00e4rentaler\u201c f\u00fcr pharmazeutische Erzeugnisse, di\u00e4tetische Lebensmittel und &#8222;Abwicklung von Bonus- und Pr\u00e4mienprogrammen zur Kundenbindung durch Ausgabe (f\u00fcr Dritte) von Rabattmarken&#8220;.&nbsp;Der Beklagte betreibt eine Apotheke und gab dort an seine Kunden&nbsp;\u201eApotheker M2\u2009s B\u00e4ren-Taler\u201c aus, die gegen&nbsp;Treuepr\u00e4mien wie Fr\u00fchst\u00fccksbrettchen mit Brotzeitdosen oder Zahnputzsets eingetauscht werden konnten. Nach einer Abmahnung der Kl\u00e4gerin aufgrund ihrer Marken&nbsp;\u201eB\u00e4rentaler\u201c unterwarf sich der Beklagte. Die Kl\u00e4gerin machte daraufhin Schadensersatz und Vertragsstrafe geltend.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Urteil<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das OLG N\u00fcrnberg stellt fest, dass eine Markenverletzung nicht vorliegt. Zum einen hat die Kl\u00e4gerin die rechtserhaltende Benutzung ihrer Marken nicht nachgewiesen. Zwar hat die Kl\u00e4gerin Nachweise daf\u00fcr vorgelegt, dass sie ein Kundenbindungsprogramm angeboten hat. In diesem Zusammenhang fehlen aber die f\u00fcr die Ernsthaftigkeit erforderlichen Angaben \u00fcber die mit dem Rabattprogramm erzielten Ums\u00e4tze. Zum anderen hat der Beklagte das Rabattprogramm nur im Rahmen seiner eigenen&nbsp;Apotheke und damit nicht als Dienstleistung f\u00fcr Dritte angeboten. Das Erfordernis der Abgabe von Rabattmarken und der Durchf\u00fchrung des Rabattprogramms&nbsp;\u201ef\u00fcr&nbsp;Dritte\u201c ergibt sich aber teilweise schon aus dem Wortlaut des Warenverzeichnisses der Klagemarken, dar\u00fcber hinaus jedenfalls auch aus dem Wesen der entsprechenden Dienstleistung. Der Verbraucher fasst die Bezeichnung&nbsp;\u201eB\u00e4rentaler\u201c als Bezeichnung f\u00fcr die mit einem B\u00e4ren versehenen Taler auf,&nbsp;nicht aber dahingehend, dass hierdurch auf den Urheber und Anbieter eines entsprechenden Marketingmodells hingewiesen werden soll, zumal es sich hier nicht um ein&nbsp;unternehmens\u00fcbergreifendes Bonussystem handelt. Eine Markenverletzung liegt daher mangels anbieten einer Dienstleistung \u201ef\u00fcr Dritte\u201c nicht vor.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Immer wieder \u00fcbersehen Markeninhaber, dass sie mit einer Marken keinen absoluten, allumfassenden Schutz erreichen k\u00f6nnen. Neben dem Erfordernis der Waren- und Zeichen\u00e4hnlichkeit gelten weitere Schranken. Die rein beschreibende Nutzung steht Dritten ebenso frei wie eine nicht-markenm\u00e4\u00dfige Benutzung. Letzteres liegt&nbsp;vor bei einem rein dekorativen Gebrauch, aber eben auch dann, wenn unter dem Zeichen keine Waren oder Dienstleistungen f\u00fcr Dritte angeboten werden. Systematisch korrekt wird deshalb beispielsweise auch keine rechtserhaltende Benutzung bei rein&nbsp;konzerninternen Sachverhalten angenommen, wenn die betroffene Dienstleistung \u00fcber den Konzern hinaus von Dritten gar nicht in Anspruch genommen werden k\u00f6nnen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Neben den hier geschilderten Ausf\u00fchrungen&nbsp;streift das Gericht noch andere, h\u00f6chst interessante Punkte. So weist das Gericht beil\u00e4ufig, aber \u00fcberzeugend darauf hin, dass einer Widerholungsmarke keine eigene Benutzungsschonfrist zusteht, und macht wichtige Ausf\u00fchrungen zur Bemessung einer Vertragsstrafe.&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-28377","maiwald-blog","type-maiwald-blog","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/28377","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/maiwald-blog"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/28377\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":28638,"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/28377\/revisions\/28638"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=28377"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}