{"id":22662,"date":"2022-10-04T15:01:43","date_gmt":"2022-10-04T13:01:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.maiwald.eu\/?post_type=maiwald-blog&#038;p=22662"},"modified":"2022-10-04T15:11:03","modified_gmt":"2022-10-04T13:11:03","slug":"keine-unterbrechung-von-verwirkungsfristen-bei-nachlaessiger-rechtsverfolgung","status":"publish","type":"maiwald-blog","link":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/maiwald-blog\/keine-unterbrechung-von-verwirkungsfristen-bei-nachlaessiger-rechtsverfolgung\/","title":{"rendered":"Keine Unterbrechung von Verwirkungs\u00adfristen bei nachl\u00e4ssiger Rechtsverfolgung"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>In einem Urteil hat der EuGH nun klargestellt, unter welchen Voraussetzungen eine Abmahnung Verwir\u00adkungsfristen hemmen kann (EuGH GRUR 2022, 986 \u2013 HEITEC.). Nach dem EuGH soll dies nur der Fall sein bei solchen Klagen und Abmahnungen, die auf die Herbeif\u00fchrung einer rechtsverbindlichen L\u00f6sung gerichtet sind und mit der gebote\u00adnen Sorgfalt umgesetzt wurden.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Hintergrund des Urteils<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ausschlaggebend f\u00fcr das Urteil war ein Rechtsstreit zwischen der HEITEC AG als Kl\u00e4gerin und der HEITECH Promotion GmbH als Beklagte, wobei die HEITEC AG als Inhaberin der \u00e4lteren Marke von der HEITECH Promotion GmbH die Unterlassung der Verwendung des Unternehmenskennzeichens HEITECH Promotion GmbH und der Benutzung von Marken mit dem Wortbestandteil \u201eheitech\u201c verlangte. Da\u00adbei lie\u00df sich die HEITEC AG nach erfolgloser Abmahnung ganze dreieinhalb Jahre f\u00fcr eine Klageerhebung Zeit, wobei die Klage der Beklagten dann auch noch wegen diverser Formfehler erst anderthalb Jahre nach Klageeinreichung zugestellt und damit rechtsh\u00e4ngig wurde. Das Verfahren ging bis zum BGH, f\u00fcr den es zu kl\u00e4ren galt, ob sich die HEITEC AG eine Verwirkung gem. \u00a7 21 I, II MarkenG entgegenhalten lassen m\u00fcsse, da sie die j\u00fcngere Marke trotz Kenntnis \u00fcber f\u00fcnf Jahre hinweg geduldet hatte. Entscheidend war also, welche Anforderungen an Ma\u00dfnahmen zu stellen sind, die eine solche Duldung und damit eine Verwirkung von Anspr\u00fcchen unterbrechen k\u00f6nnen. Diese Frage wurde dem EuGH vorgelegt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Entscheidung des EuGH<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>In seinem Urteil stellte der EuGH klar, dass nur solche Handlungen eine verwirkungsbegr\u00fcndende Duldung beenden k\u00f6nnen, bei denen der ernsthafte Wille, die Verletzung zu beenden, deutlich hervor\u00adtritt. Dies sei generell bei Einlegung eines beh\u00f6rdlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs der Fall. Der Ernsthaftigkeit fehle es aber auch hier ausnahmsweise, wenn die Einlegung eines solchen Rechtsbe\u00adhelfs fehlerbehaftet ist und diese Fehler nicht zeitnah korrigiert werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch eine Abmahnung k\u00f6nne die Duldung beenden. Bleibt die Abmahnung jedoch erfolglos, fehle es auch hier an der hinreichenden Ernsthaftigkeit, wenn sodann nicht zeitnah weitere m\u00f6gliche Ma\u00dfnahmen zur Abhilfe der Rechtsverletzung ergriffen werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Zuk\u00fcnftig werden nur noch solche zeitnahe (und in ordentlicher Form) erfolgte Ma\u00dfnahmen eine Duldung beenden k\u00f6nnen, an deren Ernsthaftigkeit keine Zweifel bestehen. Bleibt eine Abmahnung erfolglos, m\u00fcssen zeitnah weitere Handlungen folgen, wobei der EuGH konkret nur dazu Stellung nimmt, dass jedenfalls die Einlegung eines beh\u00f6rdlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs ausreicht. Es empfiehlt sich daher nach erfolglosen Verstreichen einer in der Abmahnung gesetzten Frist zeitnah Klage einzureichen, um die Ernsthaftigkeit zu signalisieren und eine Verwirkung zu verhindern. Das wiederholte Versenden von Abmahnung ohne je weitere Schritte zu ergreifen, wenn die in den Abmahnungen gesetzten Fristen verstreichen, hilft da nicht. Eine Klageeinreichung muss wiederum geeignet sein, den Anschein einer Duldung zu beenden. So sollte der Kl\u00e4ger alles tun, um f\u00fcr eine zeitnahe Zustellung an den Beklagten zu sorgen. Die blo\u00dfe Klageeinreichung zum Schein f\u00fcr ein Hinausz\u00f6gern der Frist ohne Beachtung der formalen Voraussetzungen oder jedenfalls ohne umgehender Korrektur von Fehlern werden nach diesem Urteil keine Beendigung der Duldung mehr bewirken k\u00f6nnen.<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-22662","maiwald-blog","type-maiwald-blog","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/22662","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/maiwald-blog"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/22662\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":22831,"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/22662\/revisions\/22831"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=22662"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}