{"id":19149,"date":"2022-07-08T12:10:10","date_gmt":"2022-07-08T10:10:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.maiwald.eu\/?post_type=maiwald-blog&#038;p=19149"},"modified":"2022-07-08T12:10:11","modified_gmt":"2022-07-08T10:10:11","slug":"reform-des-uwg-2022-neue-schadensersatzansprueche-fuer-verbraucher","status":"publish","type":"maiwald-blog","link":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/maiwald-blog\/reform-des-uwg-2022-neue-schadensersatzansprueche-fuer-verbraucher\/","title":{"rendered":"Reform des UWG 2022 \u2013 neue Schadensersatzanspr\u00fcche f\u00fcr Verbraucher"},"content":{"rendered":"\n<p>Am 28. Mai 2022 ist das Gesetz zur St\u00e4rkung des Verbraucherschutzes in Wettbewerbs- und Gewerberecht in Kraft getreten. Dieses setzt die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019\/2161 vom 27. November 2019 zur Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften und die hierdurch begr\u00fcndeten \u00c4nderungen der UGP-Richtlinie 2005\/29\/EG um.<\/p>\n\n\n\n<p>Neben einer Erg\u00e4nzung der Tatbest\u00e4nde der sog. schwarze Liste (Nr. 11a, 23a, 26 und 32 Anhang zu \u00a7 3 Abs. 3 UWG) und einer neuen Systematik der \u00a7\u00a7 5a und 5b UWG wurden u.a. Regelungen zu Informationspflichten bei Rankings (\u00a7 2 Abs. 1 Nr. 7 und \u00a7 5b Abs. 2) und Kundenbewertungen auf Bewertungs- und Vergleichsplattformen (\u00a7 5b Abs. 3) aufgenommen, sowie Regelungen zur verdeckten Werbung und der Kennzeichnungspflicht von Influencern (\u00a7 5a Abs. 4), die im Grunde der aktuellen Rechtsprechung des BGH entspricht (vgl. BGH, Urteile v. 09. September 2021, Az. I ZR 90\/20 \u2013 Influencer I, Az. I ZR 125\/20 \u2013 Influencer II, Az. I ZR 126\/20 \u2013 Influencer III).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die gr\u00f6\u00dfte \u00c4nderung stellt die Einf\u00fchrung eines lauterkeitsrechtlichen Schadensersatzanspruchs f\u00fcr Verbraucher dar.<\/strong> Diese standen bisher nur den Mitbewerbern zu. Der neue Schadensersatzanspruch soll sicherstellen, dass Verbraucher gegen unlauter handelnde Unternehmen auch dann einen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn zwischen ihnen (noch) kein Vertragsverh\u00e4ltnis besteht. Abweichend vom b\u00fcrgerlichen Recht greift dieser bereits bei fahrl\u00e4ssigen Handlungen des Unternehmers. \u00a7 9 Abs. 2 UWG erfordert jedoch einen doppelten Kausalit\u00e4ts- und Zurechnungszusammenhang. Der Verbraucher muss zun\u00e4chst durch eine unlautere Handlung zu einer gesch\u00e4ftlichen Entscheidung veranlasst worden sein, die er anderenfalls nicht getroffen h\u00e4tte, w\u00e4hrend der Schaden gerade durch die gesch\u00e4ftliche Entscheidung ausgel\u00f6st worden sein muss.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Schadensbegriff des \u00a7 9 Abs. 2 UWG ist umstritten. Nach der Gesetzesbegr\u00fcndung und einigen Stimmen in der Literatur ist der Anspruch \u201eregelm\u00e4\u00dfig\u201c nur auf das negative Interesse gerichtet, so dass Verbraucher so zu stellen sind, als w\u00e4re die unlautere Handlung nicht vorgenommen worden und als w\u00e4ren sie nicht zu der gesch\u00e4ftlichen Handlung veranlasst worden. In der Gesetzesbegr\u00fcndung wird hinsichtlich des Inhalts und Umfangs insoweit ausdr\u00fccklich auf die allgemeinen Vorschriften der \u00a7\u00a7 249 ff. BGB (Naturalrestitution) verwiesen. Nach vielfach vertretener Lesart sind die konkret ersatzf\u00e4higen Sch\u00e4den jedoch nicht auf das negative Interesse beschr\u00e4nkt.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach der Gesetzesbegr\u00fcndung besteht \u201efreie Anspruchskonkurrenz zu den bereits bestehenden Anspr\u00fcchen des b\u00fcrgerlichen Rechts\u201c. Es handelt sich somit nach dem Willen des Gesetzgebers um einen zus\u00e4tzlichen Schutz der Verbraucher, der neben den allgemeinen zivilrechtlichen Rechtsbehelfen besteht. Damit ergibt sich zwar unter Umst\u00e4nden ein Spannungsfeld durch die Anspruchskonkurrenz zu den allgemeinen zivilrechtlichen Rechtsbehelfen wie z.B. \u00a7\u00a7 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 oder 812 und 826 sowie sonstigen Gestaltungsrechten des BGB, wie Anfechtungs- oder R\u00fccktrittsrechten, die \u00fcber eigene Voraussetzungen verf\u00fcgen. Unter Ber\u00fccksichtigung der Zielsetzung eines effektiven lauterkeitsrechtlichen Verbraucherschutzes sollten die Verbraucher jedoch frei w\u00e4hlen k\u00f6nnen, welche Anspr\u00fcche sie geltend machen m\u00f6chten.<\/p>\n\n\n\n<p>Welche Bedeutung der neue Schadensersatzanspruch f\u00fcr Verbraucher in der Praxis erlangen wird, bleibt abzuwarten und h\u00e4ngt insbesondere von der Handhabung der Gerichte ab, da beispielsweise der Verbraucher die Veranlassung zur gesch\u00e4ftlichen Entscheidung nachweisen muss. Insoweit werden bereits jetzt Beweiserleichterungen f\u00fcr die Verbraucher gefordert, um die praktische Wirksamkeit des neuen Schadensersatzanspruchs nicht \u201eleerlaufen\u201c zu lassen.<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-19149","maiwald-blog","type-maiwald-blog","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/19149","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/maiwald-blog"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/19149\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":19155,"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/19149\/revisions\/19155"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=19149"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}