{"id":17797,"date":"2022-05-13T14:07:51","date_gmt":"2022-05-13T12:07:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.maiwald.eu\/?post_type=maiwald-blog&#038;p=17797"},"modified":"2022-05-13T14:08:54","modified_gmt":"2022-05-13T12:08:54","slug":"neue-gruppenfreistellungsverordnung-fuer-vertikale-vereinbarungen-die-wesentlichen-aenderungen","status":"publish","type":"maiwald-blog","link":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/maiwald-blog\/neue-gruppenfreistellungsverordnung-fuer-vertikale-vereinbarungen-die-wesentlichen-aenderungen\/","title":{"rendered":"Neue Gruppenfreistellungsverordnung f\u00fcr vertikale Vereinbarungen \u2013 die wesentlichen \u00c4nderungen"},"content":{"rendered":"\n<p>Am 10. Mai wurde die neue <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/competition-policy\/antitrust\/legislation\/vertical-block-exemptions_en\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gruppenfreistellungsverordnung f\u00fcr vertikale Vereinbarungen<\/a> (\u201eVertikal-GVO\u201c) von der EU-Kommission angenommen, die durch die neuen Vertikal-Leitlinien erg\u00e4nzt wird. Die neuen Vorschriften sollen vornehmlich die Vereinbarkeit von Liefer- und Vertriebsvereinbarungen mit den EU-Wettbewerbsvorschriften verbessern. Die beiden \u00fcberarbeiteten Regelwerke treten am 1.\u00a0Juni 2022 in Kraft.<\/p>\n\n\n\n<p>Die f\u00fcr Wettbewerbspolitik zust\u00e4ndige Kommissarin Margrethe Vestager legte Wert auf die Anpassung der Vorschriften an den Wettbewerb der kommenden Jahre: <em>\u201eDie neuen Vorschriften werden den Unternehmen aktuelle Orientierungshilfen bieten, die auf eine noch st\u00e4rkere Digitalisierung im kommenden Jahrzehnt ausgelegt sind.\u201c<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Vertikale Vereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen zwei oder mehr auf unterschiedlichen Ebenen der Produktions- oder Vertriebskette t\u00e4tigen Unternehmen, die die Bedingungen betreffen, zu denen die beteiligten Unternehmen Waren oder Dienstleistungen beziehen, verkaufen oder weiterverkaufen d\u00fcrfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Vertikal-GVO nimmt vertikale Vereinbarungen, die bestimmte Voraussetzungen erf\u00fcllen, vom Verbot des Artikels&nbsp;101 Absatz&nbsp;1 AEUV aus. &nbsp;Die Vertikal-GVO wird durch die Leitlinien erg\u00e4nzt, in denen erl\u00e4utert wird, wie die Vertikal-GVO auszulegen und anzuwenden ist und wie vertikale Vereinbarungen, die nicht von ihr gesch\u00fctzt sind, zu pr\u00fcfen sind.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wichtigste \u00c4nderungen in den \u00fcberarbeiteten Vorschriften<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Vertikal-GVO schafft Ausnahmen von dem Verbot des Artikels&nbsp;101 Absatz&nbsp;1 des Vertrags \u00fcber die Arbeitsweise der Europ\u00e4ischen Union (AEUV) f\u00fcr Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die auf verschiedenen Ebenen der Produktions- oder Vertriebskette t\u00e4tig sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Dazu m\u00fcssen Voraussetzungen erf\u00fcllt sein, die im Vorfeld zu der nun beschlossenen Vertikal-GVO \u00fcber mehrere Jahre diskutiert wurden. Die Evaluierung begann im Oktober 2018, die Konsultationsphase endete im Mai 2019. Im Oktober 2020 ver\u00f6ffentlichte die Kommission das \u201eVBER inception impact assessment\u201c und er\u00f6ffnete die M\u00f6glichkeit zur R\u00fcckmeldung bis zum 20. November 2020. Die hohe Anzahl der R\u00fcckmeldungen zeigt die Relevanz und Brisanz (164 R\u00fcckmeldungen, unter anderem von 93 Verb\u00e4nden und 42 Unternehmen\/Unternehmensverb\u00e4nden). In der Konsultationsphase im vergangenen Jahr gab es erneut viele R\u00fcckmeldungen. Im Wesentlichen zeigt die Auswertung, dass viele Unternehmen und Verb\u00e4nde <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/info\/law\/better-regulation\/have-your-say\/initiatives\/12636-EU-competition-rules-revision-of-the-Vertical-Block-Exemption-Regulation\/public-consultation_de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">nicht klar wussten, wann und wie die bisherigen Vorschriften anwendbar und anzuwenden waren<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p>Die nun beschlossenen \u00c4nderungen beinhalten sowohl Einschr\u00e4nkungen als auch Erweiterungen:<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Einschr\u00e4nkung des gesch\u00fctzten Bereichs:<\/strong> Es werden bestimmte Aspekte des zweigleisigen Vertriebs und bestimmte Arten von Parit\u00e4tsverpflichtungen nach der neuen Vertikal-GVO nicht mehr freigestellt sein, sondern m\u00fcssen stattdessen einzeln nach Artikel&nbsp;101 AEUV gepr\u00fcft werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Erweiterung des gesch\u00fctzten Bereichs:<\/strong> Beschr\u00e4nkungen der M\u00f6glichkeit eines Abnehmers, sich aktiv an einzelne Kunden zu wenden (aktiver Verkauf), und bestimmte Praktiken in Bezug auf den Online-Verkauf sind nach der neuen Vertikal-GVO k\u00fcnftig freigestellt, sofern alle anderen Freistellungsvoraussetzungen erf\u00fcllt sind.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Beispiele f\u00fcr besonders interessante \u00c4nderungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 1(1)(l) in Verbindung mit Artikel 1(1)(n) enth\u00e4lt eine Definition der aktiven Verkaufsbeschr\u00e4nkungen.&nbsp; Dar\u00fcber hinaus enth\u00e4lt die neue Vertikal-GVO Vorschl\u00e4ge f\u00fcr \u00c4nderungen an den Vorschriften \u00fcber aktive Verkaufsbeschr\u00e4nkungen.<\/p>\n\n\n\n<p>In Artikel 4 b) wird die M\u00f6glichkeit einer \u201ageteilten Ausschlie\u00dflichkeit\u2018 eingef\u00fchrt, die es einem Anbieter erlaubt bis zu maximal 5 Vertriebsh\u00e4ndler pro Gebiet oder Kundengruppe zu ernennen.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine weitere \u00c4nderung in Bezug auf den Alleinvertrieb betrifft die M\u00f6glichkeit des Anbieters, seine H\u00e4ndler zu verpflichten, Beschr\u00e4nkungen des aktiven Verkaufs an ihre Kunden \u201aweiterzugeben\u2018. Die neue GVO und die neuen Vertikal-Leitlinien stellen klar, dass die Gruppenfreistellung auch dann gilt, wenn ein Anbieter von seinen Vertriebsh\u00e4ndlern verlangt, Beschr\u00e4nkungen des aktiven Verkaufs in Gebieten oder Kundengruppen, die in Gebiete oder Kundengruppen &#8218;weiterzugeben&#8216;, die ausschlie\u00dflich anderen Vertriebsh\u00e4ndlern zugewiesen sind. Allerdings ist eine solche Weitergabe in der weiteren Vertriebskette nicht freigestellt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die EU-Kommission hat einige Informationen zu den wichtigsten \u00c4nderungen in einem <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/competition-policy\/document\/download\/567ac81f-1e99-41ca-ac7f-a10ca1f7d5ce_en?filename=explanatory_note_VBER_and_Guidelines_2022.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">erl\u00e4uternden Vermerk<\/a> ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-17797","maiwald-blog","type-maiwald-blog","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/17797","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/maiwald-blog"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/17797\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":17805,"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/17797\/revisions\/17805"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=17797"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}