{"id":14694,"date":"2022-02-09T17:12:09","date_gmt":"2022-02-09T16:12:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.maiwald.eu\/?post_type=maiwald-blog&#038;p=14694"},"modified":"2022-02-09T17:12:11","modified_gmt":"2022-02-09T16:12:11","slug":"warum-die-kuenstliche-intelligenz-ein-rechtssubjekt-sein-sollte","status":"publish","type":"maiwald-blog","link":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/maiwald-blog\/warum-die-kuenstliche-intelligenz-ein-rechtssubjekt-sein-sollte\/","title":{"rendered":"Warum die K\u00fcnstliche Intelligenz ein Rechtssubjekt sein sollte"},"content":{"rendered":"\n<p>Die Juristische Beschwerdekammer des Europ\u00e4ischen Patentamts hat k\u00fcrzlich in den zusammengelegten Verfahren J 8\/20 und J 9\/20 best\u00e4tigt, dass der in einer Patentanmeldung genannte Erfinder nach dem Europ\u00e4ischen Patent\u00fcbereinkommen (EP\u00dc) ein Mensch sein muss und ein System der k\u00fcnstlichen Intelligenz hier nicht in Betracht kommen kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Erfinderbenennung einer Nicht-Person, eines Systems der k\u00fcnstlichen Intelligenz ist nach Auffassung der Juristischen Beschwerdekammer im Patenterteilungsverfahren vor dem Europ\u00e4ischen Patentamt nicht zul\u00e4ssig. Die Juristische Beschwerdekammer best\u00e4tigte die Entscheidungen der Eingangsstelle des Europ\u00e4ischen Patentamts, die Anmeldungen EP 18 275 163 und EP 18 275 174 zur\u00fcckzuweisen, in denen ein System der k\u00fcnstlichen Intelligenz namens DABUS als Erfinder in den Anmeldeformularen benannt wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>Am Ende der m\u00fcndlichen Verhandlung der Verfahren J 8\/20 und J 9\/20 wies die Juristische Beschwerdekammer die Beschwerde zur\u00fcck und gab in beiden F\u00e4llen m\u00fcndlich die grunds\u00e4tzliche Begr\u00fcndung, dass nach dem EP\u00dc der Erfinder eine gesch\u00e4ftsf\u00e4hige Person sein muss und ein KI-System als Erfinder nicht ausreichend ist. Zumindest aus diesem Grund sei der Hauptantrag mit der Erfinderbenennung DABUS unzul\u00e4ssig. Was den Hilfsantrag betrifft, so m\u00fcsse eine Erkl\u00e4rung \u00fcber die Entstehung des Rechts auf das europ\u00e4ische Patent nach Artikel 81 Satz 2 EP\u00dc mit Artikel 60 (1) EP\u00dc \u00fcbereinstimmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Somit sind die Kernpunkte f\u00fcr die Zur\u00fcckweisung der Anmeldungen durch die Juristische Beschwerdekammer in der mangelnden Rechtsf\u00e4higkeit des Systems der k\u00fcnstlichen Intelligenz und der Nichteinordnung des KI-Systems als Rechtssubjekt begr\u00fcndet. Sowohl die Nennung als Erfinder als auch die \u00dcbertragung der Rechte an der Erfindung und insbesondere des Rechts auf das Patent an den Anmelder sieht die Juristische Beschwerdekammer f\u00fcr ein System der k\u00fcnstlichen Intelligenz \u2013 kurz ein KI-System \u2013 mangels Rechtspers\u00f6nlichkeit des KI-Systems als unm\u00f6glich an.<\/p>\n\n\n\n<p>Die zwei zur\u00fcckgewiesenen Europ\u00e4ischen Patentanmeldungen sind Teil einer weltweiten Patentfamilie von Patentanmeldungen mit dem System DABUS als Erfinder. DABUS ist ein KI-System, das von Stephen Thaler dem Anmelder der Patentanmeldungen entwickelt wurde. Es ist dem Anmelder und seiner regen Anmeldet\u00e4tigkeit zu verdanken, dass entsprechende Verfahren mit dem gleichen Sachverhalt vor einer Vielzahl von Patent\u00e4mtern weltweit anh\u00e4ngig sind. Somit werden fast alle wichtigen Jurisdiktionen mit den gleichen Fragestellungen zu diesem spannenden Thema der k\u00fcnstlichen Intelligenz besch\u00e4ftigt.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch in den Vereinigten Staaten, <em>Thaler v. Hirshfeld<\/em>, und in Gro\u00dfbritannien, <em>Stephen L Thaler v The Comptroller-General of Patents, Designs And Trade Marks [2020] EWHC 2412 (Pat)<\/em>, sind die Patentanmeldungen derselben Patentfamilie aufgrund der als unzul\u00e4ssig erachteten Nennung des DABUS Systems als Erfinder jeweils zur\u00fcckgewiesen worden.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit der vorliegenden Entscheidung der Juristischen Beschwerdekammer des Europ\u00e4ischen Patentamts ist nun ein weiteres Gericht der derzeit herrschenden Meinung gefolgt, dass Systeme der k\u00fcnstlichen Intelligenz keine Rechtsf\u00e4higkeit besitzen und nicht Tr\u00e4ger von Rechten und Pflichten sein k\u00f6nnen. Begr\u00fcndet wird dies in der herrschenden Meinung mit der Sicherung des Vorrangs des Menschen.<\/p>\n\n\n\n<p>Historisch erinnern die Rechtsfragen, die sich aus der Teilnahme von System der k\u00fcnstlichen Intelligenz am t\u00e4glichen Leben und im Anmeldeverfahren vor den Patent\u00e4mtern der Welt ergeben, an die Fragen, wie sie im Zuge der Entscheidung zur Rechtsf\u00e4higkeit der Gesellschaft b\u00fcrgerlichen Rechts auftraten, f\u00fcr die eine Anerkennung der Rechtsf\u00e4higkeit letztendlich aus der Praxis und der Realit\u00e4t des Rechtsverkehrs erfolgte, <em>NJW 2001, 1056. BGH: Rechtsf\u00e4higkeit der (Au\u00dfen-)GbR. Urteil vom 29.01.2001 &#8211; II ZR 331\/00<\/em>.<\/p>\n\n\n\n<p>Diesem Anerkennen der Wirklichkeit folgte nun j\u00fcngst auch ein Gericht in Australien (<em>Thaler v Commissioner of Patents [2021] FCA 879<\/em>) und das Patentamt von S\u00fcdafrika, welche jeweils die Nennung einer Nicht-Person, eines Systems der k\u00fcnstlichen Intelligenz als Erfinder f\u00fcr zul\u00e4ssig erachteten.<\/p>\n\n\n\n<p>Pragmatisch verhielt sich in seiner f\u00fcr Deutschland getroffenen Entscheidung (11 W (pat) 5\/21) das Bundespatentgericht, welches die alleinige Nennung des KI-Systems ebenfalls nicht gestattete, aber eine Mitbenennung des KI-Systems erlaubte, ohne die wohl als zu dogmatisch betrachte Frage der Rechtsf\u00e4higkeit eines KI-Systems beantworten zu m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Entscheidung der Juristische Beschwerdekammer des Europ\u00e4ischen Patentamts in den Verfahren J 8\/20 und J 9\/20 hat es leider verpasst, auf die \u00c4nderungen und Neuerungen im Bereich k\u00fcnstlicher Intelligenz angemessen zu reagieren, und ist im weltweiten Vergleich und im Kontext der Digitalisierung, von Industrie 4.0 und von weiteren, disruptiven Technologien sicherlich nicht als besonders fortschrittlich anzusehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Da Systeme der k\u00fcnstlichen Intelligenz im Zuge von Erfindungen und der Anwendung der Technologie mit den Menschen vermehrt in Interaktion eintreten, sollte man diesen Systemen auch die Rechtspers\u00f6nlichkeit zuerkennen und die Nennung als Erfinder stellt hier sicherlich den einfachsten und fundamentalsten Schritt dar.<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-14694","maiwald-blog","type-maiwald-blog","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/14694","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/maiwald-blog"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/14694\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":14699,"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/maiwald-blog\/14694\/revisions\/14699"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.maiwald.eu\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=14694"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}