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EuGH-Vorlage: Mehr Rechtssicherheit für ergänzende Schutzzertifikate erhofft (Juve)

Muss der Wirkstoff oder die genaue Wirkstoffkombination eines Präparats im Grundpatent explizit genannt sein, um eine Anmeldung zu ergänzenden Schutzzertifikaten (SPC) zu erlauben? Diese Frage wird seit dem so genannten ,Medeva‘-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dezember 2011 europaweit unterschiedlich beantwortet. Das Bundespatentgericht hat die Frage im Fall des Wirkstoffs Sitagliptin des Patentinhabers Royalty Pharma dem EuGH vorgelegt.

Vertreter Royalty Pharma
Maiwald (München): Dr. Dirk BühlerDr. Annelie Wünsche (beide Patentanwälte)

Vertreter Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
Inhouse Recht (Mannheim) – nicht bekannt

Den vollständigen Artikel finden Sie auf Juve unter https://www.juve.de/nachrichten/verfahren/2018/03/eugh-vorlage-mehr-rechtssicherheit-fuer-ergaenzende-schutzzertifikate-erhofft